Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2009/26: Totalrevision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1989 über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit (Jugendförderungsgesetz, JFG) · 29 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung
− Für eine Unterstützung sollen die üblichen Bedingungen für die Gewährung von Finanzhilfen an
Einzelorganisationen gelten (SAV, economiesuisse).
Von anderer Seite wird verlangt, dass die EJS mit eigener Budgetkompetenz und einem Antragsrecht an die eidgenössischen Räge verfügen sollte, ansonsten es sich um eine reine Alibi-Geschichte handelt (GPS). Andere Vernehmlassungsteilnehmende fordern ebenfalls mehr Verbindlichkeit, ev. eine Pflicht des Parlaments zur Berichterstattung (SO) bzw. eine ausreichende Würdigung der Ergebnisse der EJS und eine rasche sowie jugendgerechte Bearbeitung (BL, ähnlich FR).
Weitere Forderungen der Vernehmlassungsteilnehmenden beziehen sich auf eine stärkere Unterstützung von Partizipationsformen auf allen staatlichen Ebenen sowie auf die Partizipation von Kindern:
− Der Bund soll partizipative Plattformen auf allen staatlichen Ebenen (Koalition, SSV, ähnlich AG-
JA) bzw. explizit Kinder- und Jugendparlamente auf kommunaler und kantonaler Ebene fördern (SG);
− Formulierungsvorschlag für Absatz 1: "Der Bund kann privaten Trägerschaften, welche kommunale,
regionale, kantonale oder nationale Jugendsessionen oder ähnliche Veranstaltungen organisieren, Finanzhilfen gewähren" (DSJ)
− Auch andere Mitwirkungsformen müssen unterstützt werden, z.B. Kinderkonferenzen, Jugendräte,
anwaltschaftliche Mitwirkung. (Kinderlobby)
− Parallel zur Jugendsession könnte eine Kindersession durchgeführt werden (BL).
− Es stellt sich die Frage, wie die Kinderpartizipation auf Bundesebene erreicht werden kann (JaRL),
insbesondere sollte die "Schweizerische Kinderkonferenz" gesetzlich verankert werden (Kinder-
lobby)
− Begrüsst würde ein separater Abschnitt zur "Partizipation" mit genaueren Ausführungen zur Partizi-
pation von Jugendlichen (VSS).
Zwei Vernehmlassungsteilnehmende verlangen, dass der Bund in Zukunft nicht mehr die SAJV mit der Organisation der EJS beauftragt. Die bürgerlichen Jungparteien sind nicht Mitglied bei der SAJV, da diese politisch nicht neutral ist. Eine Änderung ist daher zwingend (FDP, jfs).
Absatz 2
Die Formulierung in Absatz 2 wird von verschiedenen Vernehmlassungsteilnehmenden als unangemessen (SO) und zu streng beurteilt (AG, BL, TI, ZG / EKKJ ). Die Formulierung sollte offener (ZG), nicht bindend (TI) sein bzw. anstatt "sicherstellen" sollte es "fördern" heissen (EKKJ). Die Formulierung "angemessene Beteiligung" sollte entsprechend des hohen Anspruchs kulant ausgelegt werden (LU). Es werden folgende (Formulierungs-)Vorschläge gemacht.
− Dem Anliegen von Absatz 2 kann auch Rechnung getragen werden, wenn in der Organisation die
folgenden Faktoren berücksichtigt werden: behindertengerechter und niederschwelliger Zugang, Sicherstellung der Zusammenarbeit mit den relevanten Dachverbänden (z.B. DOJ), Behinderten-, Integrations- und Migrationsorganisationen sowie mit den Kantonen (AG, BL).
− Der Bund sollte auch niederschwelligere Partizipationsformen unterstützen, damit insbesondere
auch Jugendliche mit Migrationshintergrund erreicht werden können (SGV, ähnlich PBS).
− Es stellt sich die Frage, ob mit Absatz 2 eine versteckte Quotenregelung eingeführt werden soll.
Vorgeschlagen wird daher folgende Formulierung: "Er kann die Finanzhilfen kürzen, soweit die private Trägerschaft nicht sicherstellt, dass Jugendliche mit besonderem Förderungsbedarf angemessen an der Vorbereitung und Durchführung beteiligt wird" (SO).
− Eine obligatorische Beteiligung von Jugendlichen mit besonderem Förderungsbedarf würde einen
enormen zusätzlichen zeitlichen Aufwand für die Freiwilligen bedeuten. Absatz 2 sollte deshalb entweder gestrichen werden oder wie folgt lauten: "Die private Trägerschaft achtet auf eine angemessene Beteiligung von Jugendlichen mit besonderem Förderungsbedarf bei der Vorbereitung und Durchführung der Jugendsession" (DSJ).
Von anderer Seite wird kritisiert, dass das Gewicht zu stark auf "Jugendlichen mit besonderem Förderungsbedarf" liegt (TG).
16/29 ergebnisbericht vernehmlassungkjfg_de_august 2010.doc / Aktenzeichen