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Vernehmlassung 2009/93: Revision Lebensmittelrecht 2009 · 6 Seiten
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Art. 5 Abs. 5 und Art. 6 Abs. 4
Aufgehoben
Art. 8 Abfüllung
1 Bei 50 °C darf der Druck der Druckgaspackung 12 bar nicht überschreiten.
2 Enthält das Aerosol kein Gas oder Gasgemisch, das in Luft bei 20 °C und einem Normaldruck von 1,013 bar einen Explosionsbereich aufweist, so darf der zulässige Druck bei 50 °C höchstens 13,2 bar betragen.
Art. 10
Aufgehoben
Art. 14 Abs. 1 Bst. d und e und 2
1 Auf den Druckgaspackungen müssen folgende Angaben angebracht werden:
d. wenn das Aerosol als „entzündlich“ oder „hochentzündlich“ entsprechend den
Kriterien von Anhang 1 Ziffer 9 eingestuft wird:
1. mit dem Flammensymbol gemäss Anhang 1 Ziffer 1.1 F und F+ der Chemikalienverordnung vom 18. Mai 20053 (ChemV);
2. mit dem Hinweis „entzündlich“ oder „hochentzündlich“;
3. den S-Sätzen S2 und S16 gemäss Anhang 1 Ziffer 3 ChemV;
4. „Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen“.
e. zusätzliche Sicherheitshinweise, welche die Konsumentinnen und Konsumen-
ten über die weiteren Gefahren des Produktes informieren; wird der Druckgaspackung eine separate Gebrauchsanleitung beigefügt, so müssen die zusätzlichen Sicherheitshinweise darin enthalten sein.
2 Enthält die Druckgaspackung entzündliche Bestandteile entsprechend der Definition in Anhang 1 Ziffer 8, gilt sie jedoch nicht als „entzündlich“ oder „hochentzündlich“ gemäss den Kriterien unter Ziffer 9 dieses Anhanges, so muss auf der Druckgaspackung oder dem Etikett gut sichtbar, deutlich lesbar und unverwischbar die Menge der in der Druckgaspackung enthaltenen entzündlichen Bestandteile wie folgt angegeben werden: „Enthält x Massenprozent entzündliche Bestandteile“.
Art. 16 Abs. 2
2 Druckgaspackungen sind gemäss Ziffer 6 des Anhangs der Richtlinie 75/324/EWG des Rates vom 20. Mai 19754 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über Aerosolpackungen zu prüfen.
3 SR 813.11
4 ABl. L 147 vom 9.6.1975, S. 40; zuletzt geändert durch Richtlinie 2008/47/EG, ABl. L 96 vom 9.4.2008, S. 15. Die Texte der in dieser Verordnung erwähnten Rechtsakte der EU