Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/71: Anpassung der Verordnungen aufgrund der Einführung biometrischer Daten im Ausländerausweis (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands): Verordnung vom 24. Oktober 2007 über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit · 21 Seiten
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und Darstellen der Fotografie noch nicht abgeschlossen ist, soll auf das aktuelle Feld verzichtet werden. Sobald die Verwaltung der Fotografien im Rahmen von MIDES auch technisch möglich ist, wird die ZEMIS-Verordnung entsprechend angepasst werden. Dementsprechend werden die aktuellen Felder zur Fotografie und zur Unterschrift im Asylbereich vorübergehend gelöscht.
Auch die aktuellen Felder zur Fotografie und zur Unterschrift des Ausländerbereichs – also aller Ausländerinnen und Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz und nicht nur jener, die einen biometrischen Ausländerausweis erhalten – werden gelöscht. Diese Felder wurden zwar ab Inbetriebnahme von ZEMIS in Anhang 1 aufgenommen, konnten aufgrund technischer Probleme (zu lange Reaktionszeit und Speicherprobleme) jedoch nie mit Daten gefüllt werden.