Entwurf_Leistungsvereinbarung_SBB_13-16
Vernehmlassung 2011/118: Botschaft über die Finanzierung der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur (SBB und Privatbahnen) und die Leistungsvereinbarung Bund-SBB für die Jahre 2013-2016 · 23 Seiten
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Leistungsvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der
Aktiengesellschaft Schweizerische Bundesbahnen SBB für die Jahre 2013–2016
g) Serviceleistungen gemäss Artikel 23 NZV für EVU;
h) anteilige Übernahme von Aufgaben des Konzerns, anderer Divisionen
oder Dritter, die nicht im Zusammenhang mit der Sparte Infrastruktur stehen;
i) Vorfinanzierungen von Investitionen;
j) Planungsleistungen für zusätzliche Angebotsverdichtungen gegenüber dem
schweizweit üblichen Grundangebot oder für Massnahmen, die gegenüber der Planung des Bundes vorgezogen werden sollen.
Art. 22 Über das Netz der SBB hinausgehende bestellte Leistungen
Der Bund bestellt folgende über das Netz der SBB hinausreichende weitere Leistungen bei der SBB Infrastruktur:
a) Die SBB Infrastruktur erstellt im Rahmen des Trassenzuteilungsprozesses
zuhanden der Trassenvergabestelle den Jahresfahrplan gemäss den geltenden Vereinbarungen mit den betroffenen Bahnunternehmen;
b) Sie stellt die Planungsinstrumente (NeTS) für die Fahrplanplanung für das
gesamte Schweizer Schienennetz bereit und entwickelt sie weiter;
c) Sie erstellt die offizielle Fahrplanpublikation für den gesamten
öffentlichen Verkehr sowie die öffentliche Fahrplansammlung gemäss Artikel 13 des Personenbeförderungsgesetzes vom 20. März 200910;
d) Sie erstellt die mittel- bis langfristige Kapazitätsplanung für das
Normalspurnetz (einschliesslich sonderfinanzierter Projekte);
e) Sie betreibt eine zentrale Informationsplattform für die
Kundeninformation, die Fahrplandaten (Plan, Echtzeit, Prognose) sammelt, aufbereitet und für interessierte Abnehmerinnen und Abnehmer bereitstellt, und sorgt für die Erhaltung der Substanz dieser Plattform. Die Kommunikation erfolgt soweit möglich über Normschnittstellen; für kleine Unternehmen wird auch eine Online-Abfragemöglichkeit angeboten;
f) Sie erbringt die Leistungen als Systemführerin ETCS für das
Normalspurnetz auf der Grundlage des Vertrags zwischen BAV und SBB vom 4. Oktober 2005;
g) Sie stellt als Systemführerin GSM-R für das gesamte Schweizer
Schienennetz Dienste des GSM-R-Netzes bereit und bietet diese an;
h) Sie baut, betreibt und erhält die für die Bahnstromversorgung des
Normalspurnetzes erforderlichen Unterwerke und Frequenzumformer;
i) Sie ist verantwortlich für die schweizweite Netzplanung sowie den Bau,
Betrieb und Erhalt der 132kV/16.7-Hz-Bahnstromversorgung für das
10 SR 745.1