Entwurf_Leistungsvereinbarung_SBB_13-16

Vernehmlassung 2011/118: Botschaft über die Finanzierung der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur (SBB und Privatbahnen) und die Leistungsvereinbarung Bund-SBB für die Jahre 2013-2016 · 23 Seiten

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Leistungsvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der

Aktiengesellschaft Schweizerische Bundesbahnen SBB für die Jahre 2013–2016

g) Serviceleistungen gemäss Artikel 23 NZV für EVU;

h) anteilige Übernahme von Aufgaben des Konzerns, anderer Divisionen

oder Dritter, die nicht im Zusammenhang mit der Sparte Infrastruktur stehen;

i) Vorfinanzierungen von Investitionen;

j) Planungsleistungen für zusätzliche Angebotsverdichtungen gegenüber dem

schweizweit üblichen Grundangebot oder für Massnahmen, die gegenüber der Planung des Bundes vorgezogen werden sollen.

Art. 22 Über das Netz der SBB hinausgehende bestellte Leistungen

Der Bund bestellt folgende über das Netz der SBB hinausreichende weitere Leistungen bei der SBB Infrastruktur:

a) Die SBB Infrastruktur erstellt im Rahmen des Trassenzuteilungsprozesses

zuhanden der Trassenvergabestelle den Jahresfahrplan gemäss den geltenden Vereinbarungen mit den betroffenen Bahnunternehmen;

b) Sie stellt die Planungsinstrumente (NeTS) für die Fahrplanplanung für das

gesamte Schweizer Schienennetz bereit und entwickelt sie weiter;

c) Sie erstellt die offizielle Fahrplanpublikation für den gesamten

öffentlichen Verkehr sowie die öffentliche Fahrplansammlung gemäss Artikel 13 des Personenbeförderungsgesetzes vom 20. März 200910;

d) Sie erstellt die mittel- bis langfristige Kapazitätsplanung für das

Normalspurnetz (einschliesslich sonderfinanzierter Projekte);

e) Sie betreibt eine zentrale Informationsplattform für die

Kundeninformation, die Fahrplandaten (Plan, Echtzeit, Prognose) sammelt, aufbereitet und für interessierte Abnehmerinnen und Abnehmer bereitstellt, und sorgt für die Erhaltung der Substanz dieser Plattform. Die Kommunikation erfolgt soweit möglich über Normschnittstellen; für kleine Unternehmen wird auch eine Online-Abfragemöglichkeit angeboten;

f) Sie erbringt die Leistungen als Systemführerin ETCS für das

Normalspurnetz auf der Grundlage des Vertrags zwischen BAV und SBB vom 4. Oktober 2005;

g) Sie stellt als Systemführerin GSM-R für das gesamte Schweizer

Schienennetz Dienste des GSM-R-Netzes bereit und bietet diese an;

h) Sie baut, betreibt und erhält die für die Bahnstromversorgung des

Normalspurnetzes erforderlichen Unterwerke und Frequenzumformer;

i) Sie ist verantwortlich für die schweizweite Netzplanung sowie den Bau,

Betrieb und Erhalt der 132kV/16.7-Hz-Bahnstromversorgung für das

10 SR 745.1