Entwurf_Leistungsvereinbarung_SBB_13-16

Vernehmlassung 2011/118: Botschaft über die Finanzierung der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur (SBB und Privatbahnen) und die Leistungsvereinbarung Bund-SBB für die Jahre 2013-2016 · 23 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 7Fedlex · Vorlage

Leistungsvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der

Aktiengesellschaft Schweizerische Bundesbahnen SBB für die Jahre 2013–2016

d) Das Sanierungsprogramm für die Bahnübergänge ist abzuschliessen, so

dass Ende 2014 (innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist) alle

Bahnübergänge gesetzeskonform sind.

e) Im Bereich des Zugangs zu Perrons und des Aufenthalts auf diesen wird

im Rahmen von Neu- und Umbauten ein hohes Sicherheitsniveau

gewährleistet. Die Umsetzung von Ausgleichsmassnahmen und

Anlagensanierungen für die Ausgestaltung des sicheren Bereichs auf Perrons sind im 2013 zwischen SBB und dem Bundesamt für Verkehr (BAV) abzustimmen.

f) Risiken aus Altlasten und aus Störfällen werden so reduziert, dass sie den

gesetzlichen Vorgaben genügen.

Art. 14 Gewährleistung der Leistungsfähigkeit des Netzes

Die SBB Infrastruktur gewährleistet unter Wahrung der Wirtschaftlichkeit mit geeigneten Massnahmen eine möglichst hohe Leistungsfähigkeit des Netzes und der Anlagen. Sie trägt damit dazu bei, dass die folgenden Unterziele erreicht werden:

a) Die regelmässig auf dem Netz der SBB verkehrenden

Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) werden diskriminierungsfrei in die Planungsprozesse zur Dimensionierung der Anlagen einbezogen.

b) Die hohe Verfügbarkeit der Anlagen und eine möglichst stabile

Verkehrsabwicklung werden gewährleistet.

c) Die Integration der NEAT-Achse Gotthard in das SBB-Netz ist

sicherzustellen. BAV und SBB sprechen sich regelmässig ab.

Art. 15 Optimale Nutzung der Kapazitäten und diskriminierungsfreier

Netzzugang

1Die SBB Infrastruktur stellt der Trassenvergabestelle die für eine optimale Zuteilung der Kapazitäten erforderlichen Grundlagen zur Verfügung.

2Die SBB Infrastruktur macht die für den Netzzugang relevanten technischen Parameter der Infrastrukturanlagen sowie die Belegung der einzelnen Strecken gemäss dem aktuellen Netzfahrplan auf dem Internet zugänglich.

Art. 16 Verbesserung der Interoperabilität

1Die SBB Infrastruktur fördert im Rahmen ihrer Erneuerungs- und Ausbauprogramme die Interoperabilität mit den Infrastrukturen anderer Netzbetreiberinnen im In- und Ausland. Zu diesem Zweck werden die bestehenden streckenseitigen Zugsicherungssysteme SIGNUM und ZUB 121 durch EuroZUB und EuroSignum abgelöst. Die Migration des Gesamtnetzes zu ETCS Level 1 Limited Supervision wird so weitergeführt, dass sie 2017 abgeschlossen werden kann. Erste Priorität bei der Ablösung haben die Nord-Süd-Achsen Basel–