Entwurf_Leistungsvereinbarung_SBB_13-16
Vernehmlassung 2011/118: Botschaft über die Finanzierung der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur (SBB und Privatbahnen) und die Leistungsvereinbarung Bund-SBB für die Jahre 2013-2016 · 23 Seiten
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Leistungsvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der
Aktiengesellschaft Schweizerische Bundesbahnen SBB für die Jahre 2013–2016
d) Das Sanierungsprogramm für die Bahnübergänge ist abzuschliessen, so
dass Ende 2014 (innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist) alle
Bahnübergänge gesetzeskonform sind.
e) Im Bereich des Zugangs zu Perrons und des Aufenthalts auf diesen wird
im Rahmen von Neu- und Umbauten ein hohes Sicherheitsniveau
gewährleistet. Die Umsetzung von Ausgleichsmassnahmen und
Anlagensanierungen für die Ausgestaltung des sicheren Bereichs auf Perrons sind im 2013 zwischen SBB und dem Bundesamt für Verkehr (BAV) abzustimmen.
f) Risiken aus Altlasten und aus Störfällen werden so reduziert, dass sie den
gesetzlichen Vorgaben genügen.
Art. 14 Gewährleistung der Leistungsfähigkeit des Netzes
Die SBB Infrastruktur gewährleistet unter Wahrung der Wirtschaftlichkeit mit geeigneten Massnahmen eine möglichst hohe Leistungsfähigkeit des Netzes und der Anlagen. Sie trägt damit dazu bei, dass die folgenden Unterziele erreicht werden:
a) Die regelmässig auf dem Netz der SBB verkehrenden
Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) werden diskriminierungsfrei in die Planungsprozesse zur Dimensionierung der Anlagen einbezogen.
b) Die hohe Verfügbarkeit der Anlagen und eine möglichst stabile
Verkehrsabwicklung werden gewährleistet.
c) Die Integration der NEAT-Achse Gotthard in das SBB-Netz ist
sicherzustellen. BAV und SBB sprechen sich regelmässig ab.
Art. 15 Optimale Nutzung der Kapazitäten und diskriminierungsfreier
Netzzugang
1Die SBB Infrastruktur stellt der Trassenvergabestelle die für eine optimale Zuteilung der Kapazitäten erforderlichen Grundlagen zur Verfügung.
2Die SBB Infrastruktur macht die für den Netzzugang relevanten technischen Parameter der Infrastrukturanlagen sowie die Belegung der einzelnen Strecken gemäss dem aktuellen Netzfahrplan auf dem Internet zugänglich.
Art. 16 Verbesserung der Interoperabilität
1Die SBB Infrastruktur fördert im Rahmen ihrer Erneuerungs- und Ausbauprogramme die Interoperabilität mit den Infrastrukturen anderer Netzbetreiberinnen im In- und Ausland. Zu diesem Zweck werden die bestehenden streckenseitigen Zugsicherungssysteme SIGNUM und ZUB 121 durch EuroZUB und EuroSignum abgelöst. Die Migration des Gesamtnetzes zu ETCS Level 1 Limited Supervision wird so weitergeführt, dass sie 2017 abgeschlossen werden kann. Erste Priorität bei der Ablösung haben die Nord-Süd-Achsen Basel–