Entwurf_Leistungsvereinbarung_SBB_13-16

Vernehmlassung 2011/118: Botschaft über die Finanzierung der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur (SBB und Privatbahnen) und die Leistungsvereinbarung Bund-SBB für die Jahre 2013-2016 · 23 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 8Fedlex · Vorlage

Leistungsvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der

Aktiengesellschaft Schweizerische Bundesbahnen SBB für die Jahre 2013–2016

Domodossola und Basel–Chiasso/Luino (gemäss den Festlegungen im Rahmen des Korridors Rotterdam–Genua).

2Die Zuläufe zum Gotthard- und Ceneri-Basistunnel (Pollegio Nord – Castione Nord, Brunnen – Altdorf-Rynächt) werden mit ETCS Level 2 ausgerüstet. Ab 2025 dehnt die SBB Infrastruktur ETCS Level 2 im Rahmen der Substanzerhaltung sukzessive auf das ganze Normalspurnetz aus. Im Rahmen einer Erstanwendung von ETCS Level 2 auf konventionellen Strecken wird die Strecke Lausanne (exkl.) - Simplon mit ETCS Level 2 ausgerüstet und ab 2015 etappiert in Betrieb genommen.

3Die SBB Infrastruktur trägt als Systemführerin ETCS die Verantwortung für die technische und betriebliche Abstimmung zwischen den Infrastrukturbetreiberinnen und den EVU. Sie sorgt für den Aufbau und Erhalt des dafür erforderlichen Knowhows. Sie erarbeitet bis Januar 2013 einen Migrationsplan ETCS Level 2 und stimmt diesen mit dem BAV ab.

4Die SBB Infrastruktur betreibt und entwickelt das GSM-R-Netz Schweiz. Als Systemführerin GSM-R stellt sie die Interoperabilität mit anderen in- und ausländischen Bahnen sicher, prüft und beschafft GSM-R-Endgeräte und macht diese den EVU diskriminierungsfrei zugänglich. Für Strecken, die bis Ende 2016 mit ETCS L2 ausgerüstet werden, muss GSM-R die erforderliche Versorgungsqualität aufweisen.

5Zur Verbesserung der Kommunikation zwischen den SBB-eigenen Ereignisdiensten und den Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit rüstet die SBB Infrastruktur ihre Tunnels gemäss den Vorgaben der Richtlinie des BAV vom 10. August 2009 betreffend Sicherheitsanforderungen für bestehende Eisenbahntunnels derart aus, dass sie mit Signalen der jeweiligen kantonalen POLYCOM-Netze versorgt werden können.

6Die SBB Infrastruktur beachtet auf ihrem Streckennetz die technischen

Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI).

Art. 17 Erhöhung der Produktivität

1Die SBB steigert die Produktivität in Betrieb, Unterhalt und Erneuerung der

Infrastrukturanlagen und erhöht damit die Effizienz der eingesetzten

Subventionsmittel.

2Bei allen Investitionsentscheiden ist die Optimierung der Investitions- und

Folgekosten für Infrastruktur und Verkehr (Life-Cycle-Cost-Analyse) anzustreben.

3Sie leistet zudem einen Beitrag für eine nachhaltige und effiziente

Ressourcennutzung insbesondere zur Erhöhung der Energieeffizienz und zur

Reduktion der Umweltbelastung.

4Die SBB prüft in allen Bereichen der Sicherheit (Security, Safety) langfristig kostengünstigere Massnahmen und führt diese ein, ohne das hohe Sicherheitsniveau insgesamt zu gefährden.

5Sie gewährleistet die Transparenz gegenüber dem BAV durch die Vorlage

gesonderter Rechnungen für einzelne Strecken und Knoten des SBB-Netzes.