Entwurf_Leistungsvereinbarung_SBB_13-16

Vernehmlassung 2011/118: Botschaft über die Finanzierung der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur (SBB und Privatbahnen) und die Leistungsvereinbarung Bund-SBB für die Jahre 2013-2016 · 23 Seiten

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Leistungsvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der

Aktiengesellschaft Schweizerische Bundesbahnen SBB für die Jahre 2013–2016

6Die SBB achtet bei der Bewirtschaftung der Infrastruktur darauf, dass die Nutzung der gesamten Schweizer Schieneninfrastruktur optimiert und die ungedeckten Kosten gesenkt werden können. Insbesondere bietet sie anderen

Infrastrukturbetreiberinnen die Möglichkeit, sich an Materialbeschaffungen,

Unterhaltsverträgen und Energiekäufen zu beteiligen.

4. Abschnitt: Bestellte Leistungen bei SBB Infrastruktur

Art. 18 Grundsätze der Infrastrukturbestellung

1Gemäss Artikel 49 Absatz 3 EBG finanziert der Bund Strecken von nationaler Bedeutung allein. Demnach wird die gesamte am 1. Januar 2010 bestehende, gemäss der Übergangsbestimmung zur Änderung des EBG vom 20. März 2009 als konzessioniert geltende Eisenbahninfrastruktur der SBB, einschliesslich der in dieser Vereinbarung explizit bestellten zentralen Dienstleistungen für das schweizerische Bahnnetz, allein vom Bund finanziert.

2Die gemäss dem Stand der Verhandlungen vom 3. November 2011 für die Jahre 2013–2016 geplanten ungedeckten Kosten gelten als Grundlage für die Bemessung der Infrastrukturabgeltung. Spätere Anpassungen der finanziellen Planung führen zu keiner Anpassung der Abgeltungen.

Art. 19 Zu betreibende Strecken und Knoten

1Die Bestellung des Bundes umfasst den Betrieb7, den Unterhalt, die Erneuerung und die punktuelle Weiterentwicklung sämtlicher Strecken und Knoten des Netzes der SBB einschliesslich der Fahrleitungsanlagen, Unterwerke und Frequenzumformer.

2Die Planung der Erhaltungs- und Erweiterungsarbeiten findet bedarfsorientiert statt. SBB Infrastruktur legt sie in Absprache mit den EVU in den Netzzugangsbestimmungen fest.

3Folgende Rangierbahnhöfe sind in der Bestellung enthalten: Basel RB, Buchs (SG), Chiasso SM, Lausanne Triage, RB Limmattal (einschliesslich Rangieranlage Zürich Mülligen), RB Däniken. Die SBB überprüft periodisch die Zahl der notwendigen Rangierbahnhöfe.

4Die SBB Infrastruktur erhält die Freiverladeanlagen für den Güterumschlag, die am 1. Januar 2013 bestehen. Diese Anlagen dürfen nur geschlossen werden, wenn sie auf absehbare Zeit nicht mehr genutzt werden oder ihre Aufrechterhaltung sehr unwirtschaftlich wäre. Das BAV ist vorgängig über beabsichtigte Schliessungen zu informieren.

5Die SBB Infrastruktur kann im Auftrag Dritter weitere Strecken betreiben. Die

7 Ausgenommen die Betriebsführung auf den Streckenabschnitten der Lötschbergachse (Gümligen)–(Thun) sowie (Sierre/Siders)–(Domodossola), welche im Bestellauftrag des Bundes von der BLS Netz AG wahrgenommen wird.