Entwurf_Leistungsvereinbarung_SBB_13-16

Vernehmlassung 2011/118: Botschaft über die Finanzierung der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur (SBB und Privatbahnen) und die Leistungsvereinbarung Bund-SBB für die Jahre 2013-2016 · 23 Seiten

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Leistungsvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der

Aktiengesellschaft Schweizerische Bundesbahnen SBB für die Jahre 2013–2016

2Zusätzlich entwickelt sie das Sicherheitsniveau unter Berücksichtigung der Gefährdungspotenziale sowie der wirtschaftlichen Möglichkeiten weiter.

Art. 11 Beteiligungen und Kooperationen

1Die SBB kann unter Berücksichtigung dieser Leistungsvereinbarung und im Rahmen ihrer finanziellen und personellen Möglichkeiten Beteiligungen und Kooperationen (Allianzen, Gründung von Gesellschaften sowie andere Formen der Zusammenarbeit) im In- und Ausland eingehen, wenn diese

a) das Kerngeschäft im Inland unterstützen oder eine andere strategisch-

industrielle Logik aufweisen; und

b) zur Erreichung der strategischen Ziele und langfristig zur Sicherung oder

Steigerung des Unternehmenswertes beitragen.

2Die Beteiligungen und Kooperationen müssen auf jeden Fall führungsmässig eng betreut werden. Zudem ist dem Risikoaspekt genügend Rechnung zu tragen.

Art. 12 Rolle der SBB im öffentlichen Verkehr

1Das Gesamtsystem öffentlicher Verkehr bedarf einer landesweiten Abstimmung bei der Planung der Leistungserbringung.

2Die SBB erstellt zusammen mit den anderen Transportunternehmen und unter Mitwirkung des Bundes ein integriertes nationales Angebot. Die SBB übernimmt die federführende Koordination für den Personenverkehr und bindet den Regional-, Agglomerations- und Ortsverkehr in das Gesamtsystem ein. Sie fördert durchgehende Transportketten und die kombinierte Mobilität.

3Die SBB fördert im Rahmen ihrer Tätigkeiten im direkten Verkehr die Entwicklung und Umsetzung abgestimmter Marketing- und Vertriebslösungen sowie einer modernen Kundeninformation.

3. Abschnitt: Zielsetzungen für das Infrastrukturangebot

Art. 13 Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus

Die SBB gewährleistet ein hohes Sicherheitsniveau und optimiert es unter Berücksichtigung des wirtschaftlich und finanziell Tragbaren, der technischen Normen und Sicherheitsvorschriften und des Gefährdungspotenzials weiter. Sie richtet sich dabei insbesondere auf folgende Unterziele aus:

a) Ein hoher Schutz vor Zugskollisionen und Entgleisungen ist gewährleistet.

b) Eine hohe Sicherheit des Personals ist gewährleistet.

c) Das Sicherheitsniveau in Eisenbahntunnels wird im Rahmen der

Substanzerhaltungsprogramme auf den anerkannten Stand der Technik gebracht.