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Vernehmlassung 2011/12: Verordnungsänderungen zur Abschaffung der Fahrradvignette · 21 Seiten
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Entwurf
Anhang 3 Kennzeichen der Fahrräder Anhang 3 Aufgehoben
A. Fahrradvignetten Aufgehoben.
B. Kennzeichen für Fahrräder des Bundes Aufgehoben.
Die Kennzeichen sind 8 cm hoch und 5 cm breit. Sie sind aus Metall
hergestellt. Im oberen Teil von 6 cm Höhe, der mit einem rot reflektierenden
Belag versehen ist, sind ein weisses Schweizerkreuz von 2,3 cm
Balkenlänge und 0,7 cm Balkendicke und darunter die in der nachfolgenden
Liste vorgesehenen Buchstaben von 1,8 cm Höhe und 0,2 cm Strichstärke
erhaben eingepresst. Im unteren unbemalten oder hellfarbigen, nicht
reflektierenden Teil von 2 cm Höhe ist entweder eine schwarze
Kontrollnummer erhaben eingepresst oder eine kleine, farblose Zahl
eingeprägt (Figur 2).
Die Kennzeichen werden von folgenden Amtsstellen abgegeben: Aufgehoben.
a. von der schweizerischen Post:
für Fahrräder der Schweizerischen Post (Buchstabe P);
für Fahrräder der Regiebetriebe und der Bundesstellen, die über keine
eigenen Kennzeichen verfügen (Buchstaben PR).
b. von der Logistikbasis der Armee:
für Fahrräder der Grundausrüstung und Fahrräder der
Militärverwaltung (Buchstabe M).
c. von der Oberzolldirektion:
für Fahrräder der Zollverwaltung (Buchstabe ZD).