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Vernehmlassung 2011/12: Verordnungsänderungen zur Abschaffung der Fahrradvignette · 21 Seiten

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Entwurf

Anhang 3 Kennzeichen der Fahrräder Anhang 3 Aufgehoben

A. Fahrradvignetten Aufgehoben.

B. Kennzeichen für Fahrräder des Bundes Aufgehoben.

Die Kennzeichen sind 8 cm hoch und 5 cm breit. Sie sind aus Metall

hergestellt. Im oberen Teil von 6 cm Höhe, der mit einem rot reflektierenden

Belag versehen ist, sind ein weisses Schweizerkreuz von 2,3 cm

Balkenlänge und 0,7 cm Balkendicke und darunter die in der nachfolgenden

Liste vorgesehenen Buchstaben von 1,8 cm Höhe und 0,2 cm Strichstärke

erhaben eingepresst. Im unteren unbemalten oder hellfarbigen, nicht

reflektierenden Teil von 2 cm Höhe ist entweder eine schwarze

Kontrollnummer erhaben eingepresst oder eine kleine, farblose Zahl

eingeprägt (Figur 2).

Die Kennzeichen werden von folgenden Amtsstellen abgegeben: Aufgehoben.

a. von der schweizerischen Post:

für Fahrräder der Schweizerischen Post (Buchstabe P);

für Fahrräder der Regiebetriebe und der Bundesstellen, die über keine

eigenen Kennzeichen verfügen (Buchstaben PR).

b. von der Logistikbasis der Armee:

für Fahrräder der Grundausrüstung und Fahrräder der

Militärverwaltung (Buchstabe M).

c. von der Oberzolldirektion:

für Fahrräder der Zollverwaltung (Buchstabe ZD).