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Vernehmlassung 2011/12: Verordnungsänderungen zur Abschaffung der Fahrradvignette · 21 Seiten
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Entwurf
Art. 60 Strafbestimmungen Aufgehoben.
Ziffer 3:
Wer ein den Fahrrädern nach Artikel 37 Absatz 1 Buchstaben a und b
gleichgestelltes Fahrzeug führt, das nicht mit gültigem Kennzeichen
versehen ist,
Wer ein ausländisches Fahrrad, das nicht mit gültigem Kennzeichen
versehen ist, zu regelmässigen Fahrten in der Schweiz verwendet,
wird mit Busse bestraft.
Erläuterungen:
Durch die SVG-Änderung obsolet.
Übergangsbestimmung zur Änderung vom xx.yy.2011
1
Aus den Versicherungsverträgen, die für das Jahr 2011 abgeschlossen wurden, bleibt der Versicherer trotz Wegfall des Versicherungsobligatoriums im bisherigen Umfang deckungspflichtig. Die Deckungspflicht endet am 31. Mai 2012.
2
Die Kantone sorgen dafür, dass eine Liste der Codes zur Feststellung der Haftpflichtversicherungsgesellschaft noch bis mindestens 31. Dezember 2012 bei der Polizei allgemein zugänglich aufliegt.
Erläuterungen:
Absatz 1:
Auch wenn mit dem Inkrafttreten dieser Verordnungsänderung das Versicherungsobligatorium wegfällt, gelten die laufenden Versicherungsverträge bis zu deren Ablauf weiter. Die Deckungspflicht endet aber in jedem Fall mit dem Ablauf der Fahrradvignette für das Jahr 2011 (am 31. Mai 2012).
Absatz 2:
Zwar wird die Liste der Codes zur Feststellung der Haftpflichtversicherungsgesellschaft beibehalten. Nach einer Übergangsfrist muss sie aber nicht mehr bei der Polizei allgemein zugänglich aufliegen. Dies war nur notwendig, solange die Fahrradvignette vorgeschrieben war. Auf der Fahrradvignette war nur der Code aufgeführt. Wer die zuständige Haftpflichtversicherung ausfindig machen musste, konnte dies bei der Polizei tun. Nach der Abschaffung der Fahrradvignette sind diese Codes nur noch für die (Privat- und Motorfahrzeug-) Haftpflichtversicherer sowie die Strassenverkehrsämter von Bedeutung. Daher müssen sie nicht mehr allgemein zugänglich sein. Die Übergangsfrist dauert bis am 31. Dezember 2012, weil bis zu diesem Datum die Unfälle bekannt sein sollten, die sich bis zum Ablauf der Fahrradvignette für das Jahr 2011 (am 31. Mai 2012) ereignet haben.