Vorlage

Vernehmlassung 2011/12: Verordnungsänderungen zur Abschaffung der Fahrradvignette · 21 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 20Fedlex · Vorlage

Entwurf

Änderungen des Anhangs der OBV (SR 741.031)

Geltender Text Änderungsvorschlag

700.1 Benützen eines Fahrrades ohne gültige Fahrradvignette (Art. 18 Abs. 1 SVG) 40 Aufgehoben.

700.2 Benützen eines Motorfahrrades ohne Kontrollschild oder ohne Kontrollmarke bei 60 700.2 Benützen eines Motorfahrrades ohne60

bestehender Versicherung (Art. 90 Abs. 2 und 94 Abs. 6 VZV; Art. 175 Abs. 5 Kontrollschild oder ohne gültige

VTS und Weisungen EJPD vom 14. März 1977) Versicherungsvignette bei bestehender Versicherung (Art. 90 Abs. 2 und 94 Abs. 6 VZV; Art. 175 Abs. 5 VTS)

700.4 Benützen eines Motorfahrrades ohne gültiges Kontrollschild oder ohne gültige 120 700.4 Benützen eines Motorfahrrades ohne120

Kontrollmarke (Art. 90 Abs. 2 und 94 Abs. 6 VZV; Art. 175 Abs. 5 VTS und Kontrollschild oder ohne gültige

Weisungen EJPD vom 14. März 1977) Versicherungsvignette bei nicht

bestehender Versicherung (Art. 90 Abs. 2 und 94 Abs. 6 VZV; Art. 175 Abs. 5 VTS)

701.1 Überlassen eines Fahrrades – namentlich einem Kind – ohne gültige 40 Aufgehoben.

Fahrradvignette zum Fahren (Art. 18 Abs. 1 und 99 Ziff. 4 SVG)

Erläuterungen:

Es werden die Änderungen nachvollzogen, die sich aus der Abschaffung der Fahrradvignette und aus der Abschaffung der jährlich zu erneuernden Kontrollschilder für Motorfahrräder ergeben.