Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/46: Teilrevisionen der Asylverordnung 2 (AsylV 2) und 3 (AsylV 3), der Verordnung über die Integration von Ausländern (VIntA) und der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung ausländischer Personen (VVWA) · 22 Seiten

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die Schwankungen der letzten Jahre auf dem Arbeitsmarkt zu berücksichtigen, weshalb die Daten bezüglich Bestand pro Status und Anzahl Arbeitsbewilligungen der vergangenen fünf Jahre in die Berechnung einbezogen werden. Diese Daten basieren auf ZEMIS respektive bis zum 2. März 2008 auf AUPER.

Basierend auf den richtigen Beständen des Jahres 2009 (vgl. Tabelle 1) und der Tages-Globalpauschale des Jahres 2009 wird für die kostenneutrale Berechnung der Höhe der Monats-Globalpauschale angenommen, dass 12.42% der 16 bis 65-jährigen Asylsuchenden und 35.08% der 16 bis 65-jährigen vorläufig Aufgenommenen (vgl. Tabelle 2) im Jahr 2009 erwerbstätig gewesen wären. Gestützt auf diese Faktoren hätte der Bund sodann für das Jahr 2009 den Kantonen 406.9 Mio. Franken ausbezahlt. Ausgehend von diesem Betrag und kalkuliert nach dem neuen Berechnungsmodell wird mit den richtigen Beständen des Jahres 2009 und den richtigen Erwerbsquoten der 18 bis 65-jährigen Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen des Jahres 2009 die Monats-Globalpauschale von 1'430.17 Franken errechnet.

Tabelle 1

2009 Bestand Erwerbstätige Erwerbsquote

pro Monat Ø pro Monat Ø Ø

AS, VA-7 (0-15-Jährige und über 65- 7'178.7 nicht berück- 0%

Jährige) sichtigt

AS (16-65-Jährige) 15'114.9 1'420.7 9.4%

VA-7 (16-65-Jährige) 5'364.9 2'020.0 37.65%

Total 27'658.5 3'440.7 12.44%

Tabelle 2

2006 - 2010 Bestand Erwerbstätige Erwerbsquote

pro Monat Ø pro Monat Ø Ø

AS, VA-7 (0-15-Jährige und über 65- 8'027.4 nicht berück- 0%

Jährige) sichtigt

AS (16-65-Jährige) 13'493.0 1'675.4 12.42%

VA-7 (16-65-Jährige) 6'352.2 2'228.6 35.08%

Total 27'872.6 3'904.0 14.01%

Absatz 5

Um die Transparenz bezüglich der Zusammensetzung der Monats-Globalpauschale zu erhöhen, wird neu auch der Anteil für die Betreuungskosten separat ausgewiesen.

Der Ausgleich der Teuerung erfolgt weiterhin jährlich und die angepassten Pauschalen werden wie bisher als Anhang zu den Weisungen zum Asylgesetz auf der Homepage des BFM publiziert.

Artikel 23 Berechnung des Gesamtbetrages

Absatz 1 und 2

Der vom Bund den Kantonen zu vergütende Gesamtbetrag für Sozialhilfe beziehende Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene (bis zu 7 Jahren Aufenthalt in der Schweiz) und Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung wird pro Monat berechnet und nach Abschluss eines Quartals (vgl. Art. 5) ausbezahlt. Die Berechnung erfolgt jeweils gestützt auf die ZEMIS- und Finasi-Daten per ersten Tag des Monats.

Die Anzahl Sozialhilfe beziehender Personen wird nach folgendem Schema eruiert:

 Zum Bestand zählen alle Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen (bis zu 7 Jahre Aufenthalt in der Schweiz) und Schutzbedürftigen ohne Aufenthaltsbewilligung mit offenem Aufenthalt gemäss ZEMIS.