Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/46: Teilrevisionen der Asylverordnung 2 (AsylV 2) und 3 (AsylV 3), der Verordnung über die Integration von Ausländern (VIntA) und der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung ausländischer Personen (VVWA) · 22 Seiten

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abgilt, hätte eine Kostensenkung allerdings keine unmittelbare Auswirkung auf die Subventionierung.

Die Anpassung der Pauschale für die Benutzung von kantonalen Administrativhaftplätzen für Personen, deren Asylgesuche in den Empfangs- und Verfahrenszentren des Bundes rechtskräftig abgewiesen wurde und deren Rückführung in die Dritt- bzw. Herkunftsstaaten absehbar ist, verursacht dem Bund einen Mehraufwand von rund 0,9 Mio. Franken. Mit dem konsequenten Vollzug von Wegweisungen von Personen ab den Empfangs- und Verfahrenszentren will das BFM die Asylverfahren und den Vollzugsprozess straffen und dadurch Kosten einsparen.