Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/55: Teilrevision der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) sowie der Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs · 21 Seiten
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5. Kommunikationsparameter der Endgeräte sind solche Parameter, die unmittelbar mit dem Endgerät verbunden sind wie zum Beispiel MAC-Adresse und IMEI-Nummer. Parameter zur Teilnehmeridentifikation stellen solche Identifikationsmerkmale dar, die der Fernmeldedienstanbieterin darüber hinaus zur Verfügung stehen, die aber nicht unmittelbar und zwingend mit dem Endgerät in Verbindung stehen. Als Beispiel sei hier die IMSI-Nummer erwähnt.
6. Diese Ziffer verweist auf die Überwachung des Internetverkehrs, der durch ein Mobiltelefon über ein Mobilfunketz generiert wurde. Diese Informationen erlauben es, den jeweils aktuellen Standort des Endgerätes zu ermitteln. Dieser ergibt sich aus allen gemäss Ziffer 6 zu liefernden Parametern.
7. Diese Ziffer erwähnt die Informationen, die während einer Kommunikationsverbindung verlangt werden können. In diesem Fall hat die Strafverfolgungsbehörde die Möglichkeit, einen technischen Bericht betreffend alle Änderungen zu verlangen, die die überwachte Person oder die Fernmeldedienstanbieterin veranlasst hat. Es handelt sich etwa um Abonnementsänderungen oder um Änderungen am Netzwerk.
c. Buchstabe c von Art. 24a regelt die Anordnung der Überwachung des Kommunikationsinhalts einer Anwendung, beispielsweise den Inhalt von E-Mails.
d. Buchstabe d betrifft alle Daten, die nicht den Kommunikationsinhalt einer Anwendung darstellen, sondern im Zusammenhang mit dem Aufbau und der Verwaltung der Verbindung anfallen. Die folgenden Parameter werden aufgeführt:
1. Die für die Fernmeldedienstanbieterin üblichen Parameter des Beginns und des Endes einer Internetnutzersession, aufgeführt nach Datum und Uhrzeit.
2. Alle verfügbaren Adressierungselemente müssen geliefert werden, insbesondere diejenigen im Zusammenhang mit dem Ursprung und dem Ziel der Kommunikation.
3. Ziffer 3 bezieht sich auf die Elemente des Zuganges auf einen Internetservice, wie etwa den Namen der Benutzerin oder des Benutzers sowie die Passwörter.
4. Ziffer 4 bezieht sich auf die Lieferung der Umschlaginformationen gemäss dem SMTP-Protokoll. Es handelt sich hierbei um ein Standard-Protokoll, dass benutzt wird, um E-Mails zu versenden.
5. Ziffer 5 erlaubt es, andere Kommunikationsparameter zu erhalten, die bei der Nutzung eines Internetservices bei der Internet-Anbieterin entstehen und aufbewahrt werden, wie etwa die Portadresse vom Ursprung und Ziel der Kommunikation.