Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/55: Teilrevision der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) sowie der Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs · 21 Seiten

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e. Bei diesen Internetzugangstypen handelt es sich um einen Glasfaserzugang, der den Endkunden direkt erreicht (z. B. Ethernet über Fiber To The Home). Dabei handelt es sich um Spitzentechnologie im Bereich der Verbindungen, die in den Jahren 2011 bis 2020 üblich werden wird.

f. Bei diesen Internetzugangstypen handelt es sich um Zugänge, die es erlauben mittels des Aufbaus von privaten Verbindungen (VPN) sicher über das öffentliche Internet zu kommunizieren.

Absatz 2 des Art. 24 umschreibt in erster Linie die Internetdienste (Anwendungen), die überwacht werden können. Dabei handelt es sich gemäss Buchstabe a einerseits insbesondere um elektronische asynchrone Postdienste, bei denen der Benutzer die Informationen nicht in Echtzeit erhält, wie etwa E-Mail, andererseits um synchrone elektronische Postdienste, wie etwa Instant Messaging oder Chat, bei welchen die Informationen in Echtzeit ausgetauscht werden.

Der Buchstabe b regelt die Überwachbarkeit von Multimediadiensten, wie etwa die Übermittlung von Audio- und Video-Daten (beispielsweise bei Skype).

Art. 24a Überwachungstypen (Echtzeit)

Art. 24a beschreibt welche Art von Informationen in Echtzeit überwacht werden können. Dabei regeln die Buchstaben a und b die Überwachungstypen betreffend den Internetzugang und die Buchstaben c und d die Überwachungstypen betreffend die Internetanwendungen.

a. Bei diesem Überwachungstyp nach Art. 24a Bst. a wird die Überwachungsmassnahme direkt auf dem Internetzugang ausgeführt. Sämtlicher Datenverkehr, der durch diesen Zugang fliesst, wird in Echtzeit überwacht.

b. Buchstabe b betrifft alle Daten, die nicht mit dem Kommunikationsinhalt verbunden sind, sondern mit dem Aufbau und der Verwaltung der Verbindung. Die folgenden Parameter werden aufgeführt:

1. Die für die Fernmeldedienstanbieterin üblichen Parameter des Beginns und des Endes einer Internetnutzersession, aufgeführt nach Datum und Uhrzeit.

2. Der Typ der benutzten Internetverbindung, wie etwa ADSL, UMTS.

3. Die Daten, die der Benutzer beim Zugang hinterlassen hat, wie etwa der Name des Benutzers, das Passwort und die Zeit der ausgeführten Log-ins.

4. Alle verfügbaren Adressierungselemente müssen geliefert werden, insbesondere diejenigen im Zusammenhang mit dem Ursprung der Kommunikation. Beispielsweise die Nummer eines Mobiltelefones, mit der eine Internetverbindung aufgebaut wurde.