Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/81: Zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) · 33 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: COO.2093.100.5.120983
9 Bauen ausserhalb der Bauzonen
9.1 Allgemein
Die vorgeschlagene Neuregelung der Vorschriften über das Bauen ausserhalb der
Bauzonen wird von CVP, EVP und GPS begrüsst. Es brauche jedoch weitere Begrenzungen (EVP, GPS).
Nach VLP-ASPAN und Alliance erleichtere die neue Systematik zwar die Übersicht,
inhaltlich bringe der Entwurf aber keine wesentlichen Änderungen. Ein Verzicht auf eine Neukonzeption des Bauens ausserhalb der Bauzonen stelle eine verpasste Chance dar. Die Bestimmungen seien grundsätzlich zu überarbeiten. Nach TI; ETH-IRL, HSR und RKBM soll eine Neuordnung nicht losgelöst von einer materiellen Überarbeitung des Themas erfolgen. Eine klare Stossrichtung im Sinne einer Gesamtstrategie sei derzeit kaum zu erkennen (ETH-IRL, HSR).
Nach sia soll das Bauen ausserhalb der Bauzonen im Grundsatz nicht mehr erlaubt sein bzw. es sei auf das notwendige Minimum zu beschränken (FSU). Ausnahmebestimmungen berücksichtigten heute zu viele Partikularinteressen (FSU). Sie dürften nur noch für eindeutig nötige und standortgebundene Bauten und Anlagen gewährt werden; dabei müssten hohe Anforderungen an die Qualität und Einordnung der Bauten gestellt werden und eine
fachkundige Stelle habe dies zu prüfen (sia). Auch bei bestehenden Bauten müsse der standortgebundene Bedarf regelmässig nachgewiesen werden; bei dessen Wegfall müsse der Rückbau der Baute erfolgen (sia). Das Regelwerk zum Bauen ausserhalb der Bauzonen sei zu vereinfachen und restriktiver zu fassen (FSU).
Nach SZ, VD; HKBB und ROREP sei regionalen Besonderheiten beim Bauen ausserhalb der Bauzone besser Rechnung zu tragen. Geeignetes Instrument dazu sei der Richtplan, mit welchem bestimmte Gebiete bezeichnet werden könnten, in denen bestimmte
Ausnahmeregelungen gelten sollten (VLP-ASPAN).
AI, AG, BL, GE, GL, GR, LU, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, ZG; BGV, BPUK, fPv,
geosuisse, Prométerre, PZB, swisscleantech, TGV und VSGP sprechen sich gegen die vorgesehene Neuregelung aus; damit werde das fragile System der Praxis, die sich in den Kantonen eingespielt habe, gefährdet. Solange auf Gesetzesstufe keine Vereinfachungen erfolgten, seien die Regelungen nicht weiter anzupassen (economiesuisse). Die neuen Bestimmungen seien nicht ausgereift, nicht anwenderfreundlicher, nicht lesbarer, zu
detailliert und ein Flickwerk (SZ; HSR). Es bestehe das Risiko, dass im politischen Prozess neue Begehrlichkeiten entstünden oder dass Forderungen nach Neuverhandlung
bestehender Kompromisse laut werden könnten (HSR).
Die vorgeschlagene Systematik der Vorschriften über das Bauen ausserhalb der Bauzonen wird von BS, LU, NW; EVP, glp, GPS, SPS; SGV, SSV, travail.suisse; AgriGenève, Alliance, BIO SUISSE, HKBB, HSR, Junge Grüne, Kleinbauern, LDK, pro natura, ReLuWe, ROREP, SVS, VLP-ASPAN, VSGP und WWF begrüsst. Das entstandene Vorschriftengestrüpp, das kaum mehr interpretier- und erklärbar war, werde nun wieder lesbar und komme verständlich daher (HSR). Von AG, AI, AR, BE, BL, FR, GE, GL, GR, LU, NE, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, VD, VS, ZG; FDP; SAB, SBV, sgv; ABV, AgorA, AGRIDEA, aquanostra, Archäologie, bauenschweiz, BEBergbahnen, BGV, BPUK, BSLA, CAJB, CAT, CGI, CP, ENHK, FBS,
FSU, HEV, JULA, SBLV, SBMV, SOBV, STV, SVIT, SWBV, UFS, uspi, VII und VSLG wird die neue Systematik abgelehnt. Sie sei zu kompliziert (bauenschweiz, SBMV, SVIT) und erschwere den Bezug zur umfangreichen Rechtsprechung und eingespielten Praxis in diesem Bereich (SOBV).
Der Detaillierungsgrad der Neuregelung wird von NW; EVP, GPS, SPS; travail.suisse; BIO SUISSE, Junge Grüne, pro natura, SVS und WWF als angemessen beurteilt. AI, AR, BE,
BL, BS, FR, GE, GL, GR, LU, NE, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, VD, VS, ZG; CVP; SAB, SGV, SSV; SBV, sgv; AgorA, aquanostra, Archäologie, bauenschweiz, BEBergbahnen,
BGV, BPUK, BSLA, CAJB, CAT, CGI, ENHK, FBS, FSU, HEV, JULA, Kleinbauern, 20/33
041.21-00794/00010/00006/00003/COO.2093.100.5.120983