Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/81: Zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) · 33 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2093.100.5.120983

Buchstabe d

Die RZU begrüsst ein Controlling betreffend Zielerreichung und Umsetzung des Richtplans.

Nach TG und VTL sei ein Controlling als gesetzliche Pflicht unerwünscht.

4.2 Artikel 8b

Die Bestimmungen betreffend Richtplaninhalt im Bereich Verkehr werden begrüsst von GPS; travail.suisse; bauenschweiz, BEBergbahnen, Junge Grüne, OSVS, RZU, SBS,

strasseschweiz, TCS und VSBergbahnen. Das Ziel müsse sein, dass die Anteile des

öffentlichen Verkehrs sowie des Fuss- und Veloverkehrs am gesamten Verkehrsaufkommen zunehmen (GPS; CardioVasc, Fussverkehr Schweiz, Gesundheitsförderung, Junge Grüne, NGOAllianz, Pro Juventute, Pro Velo, Public Health, Swissheart).

Die Festlegung der Thematik als Mindestinhalt wird abgelehnt; die Regelung sei unnötig (ABV, HSR, uspi) bzw. nicht vordringlich (EVP).

Nach TG stelle die Weiterentwicklung des Gesamtverkehrssystems eine Verbundaufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden dar; sie könne nicht im Rahmen der Richtplanung erfolgen. Hauptaufgabe der Richtplanung in diesem Zusammenhang sei die Landsicherung (AR, BE).

4.3 Artikel 8c

4.3.1 Allgemein

Die Bestimmung zu den Richtplaninhalten im Bereich Landschaft, Wald und Natur wird begrüsst von GPS; SAB, travail.suisse; ASTAG, BEBergbahnen, OSVS, ReLuWe, SBS, sia, und VSBergbahnen.

ABV, BVGR, HSR und uspi lehnen die Bestimmung ab; es könne damit kaum etwas Neues bewirkt werden.

4.3.2 Absatz 1

Nach EVP, glp, GPS, SPS; Junge Grüne, pro natura, SVS und WWF sollen im Richtplan auch die Objekte der Bundesinventare gemäss Artikel 5 NHG und die Massnahmen zu deren Sicherung aufgezeigt werden. Gleiches gelte für Objekte nach Artikel 18 NHG und Artikel 11 JSG (glp).

Buchstabe a

Nach SBV; AGRIDEA, Agrijura, BVAG, FBS, LBV, SMP, SOBV, suisseporcs, vsgp und VTL sollen alle Flächen geeigneten Kulturlandes bezeichnet werden und nicht nur „genügend“ Flächen. Zudem seien auch Massnahmen zum Erhalt der übrigen landwirtschaftlichen Nutzflächen aufzuzeigen (EVP, glp, GPS, SPS; akademien-schweiz, Junge Grüne, pro natura, SVS, WWF).

Nach bauenschweiz und SBMV sollen nur Flächen, nicht „genügend“ Flächen geeigneten Kulturlandes bezeichnet werden.

Nach BS; EVP, GPS, SPS; Junge Grüne, pro natura, SVS und WWF soll der Richtplan auch Vorgaben für die Ausscheidung von Speziallandwirtschaftszonen enthalten.

Buchstabe b

Die Bestimmung betreffend Erhalt und Weiterentwicklung der Landschaften und

Lebensräume wird begrüsst von BEBergbahnen und ENHK. Nach EVP, glp, GPS, SPS;

BGV, Junge Grüne, pro natura, RZU, SVS und WWF soll der Richtplan auch die dafür nötigen Massnahmen aufzeigen. 14/33

041.21-00794/00010/00006/00003/COO.2093.100.5.120983