Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/81: Zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) · 33 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2093.100.5.120983

Buchstabe dbis

Die Aufnahme des Planungsziels der sparsamen Nutzung der Energieressourcen wird von BS und travail.suisse begrüsst.

Von SBV; FBS, FSKB, KSE, SOBV, TCS, vsgp und VTL wird die Aufnahme des

Planungsziels abgelehnt. Das Thema sei im Energiegesetz zu regeln (TCS).

Buchstabe dter

Die Aufnahme des Planungsziels des Schutzes vor Naturgefahren wird von BS und PLANAT begrüsst.

Von SBV; FBS, vsgp und VTL wird die Aufnahme des Planungsziels abgelehnt.

Buchstabe f

Die Aufnahme des Planungsziels der Ausländerintegration im RPG wird von ABV, BVN, BVO, BVSZ, BVU, HKBB, FSKB, Kompost, KSE, Lausanne, SVIT, VSGP, vsgp, VII, VTL, ZBB und ZuBV abgelehnt.

1.2.3 Absatz 3

Die vorgesehene Begriffsdefinition des funktionalen Raums wird von akademien-schweiz begrüsst.

Nach AR, TI; SAB, SBV, sgv; bauenschweiz, BEBergbahnen, CAT, FSU, HEV, SBMV,

SOBV, SVIT, vsgp und VTL sei die Begriffsdefinition unnötig bzw. zu unbestimmt und zu wenig aussagekräftig (RZU).

1.3 Artikel 2 Absätze 1, 3 und 4

BS begrüsst, dass die Erarbeitung der nötigen Grundlagen ausdrücklich als Teil der

Planungspflicht genannt werden soll.

SBV, sgv; AeCS, Aérodromes, SBMV, SIAA, SOBV, vsgp, VTL und Zurich Airport führen aus, für eine gute Planung sei es selbstverständlich, dass Grundlagen erarbeitet werden müssen; dies müsse daher nicht eigens gesagt werden.

Die Wirkungsbeurteilung gemäss Absatz 3 wird begrüsst von BS, SZ; economiesuisse und VLP-ASPAN. Allerdings müssten jeweils auch Massnahmen getroffen werden, um die erwarteten negativen Auswirkungen zu minimieren (glp).

Die Wirkungsbeurteilung wird abgelehnt von SAB; SBV; uspi, FSKB und KSE. Neue Planungsinstrumente seien unerwünscht (SAB).

1.4 Artikel 2a

Die neue Bestimmung über die Zusammenarbeit wird begrüsst von BS; SGB, SSV;

akademien-schweiz, bauenschweiz, ROREP und VLP-ASPAN.

AG, AI, BL, GL, GR, LU, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG; SBV; ABV, BPUK, CATEF, FSKB, GPVZH, HSR, KSE, RWU, uspi, vsgp und VTL führen aus, die Bestimmung sei nicht nötig; die Zusammenarbeit werde bereits ohne sie gelebt und vorangetrieben.

Der Einbezug der betroffenen Gemeinwesen müsse nicht „möglichst frühzeitig“ sein (AeCS, Aérodromes, SIAA, Zurich Airport).

Absatz 3 (Zusammenarbeit mit dem Ausland) sei zu streichen (sgv; AeCS, HEV, SIAA, VII, Zurich Airport).

9/33 041.21-00794/00010/00006/00003/COO.2093.100.5.120983