Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/81: Zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) · 33 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 11Fedlex · Ergebnisbericht
Referenz/Aktenzeichen: COO.2093.100.5.120983
ZBB, ZuBV und Zurich Airport verlangen, die vorgesehene Bestimmung sei zu streichen,
bzw. der Begriff der Vernetzung sei zu streichen (FSKB, KSE).
1.6.3 Absatz 3
Die SAB begrüsst, dass neu auch die Bedürfnisse der Wirtschaft genannt werden.
Die ENHK verlangt, es seien auch die schützenswerten Ortsbilder zu erwähnen; sie seien zu erhalten und sorgfältig weiterzuentwickeln.
Buchstabe ater
Die Aufnahme des wohnraumbezogenen Grundsatzes wird begrüsst von NW; GPS, SPS; SGB, travail.suisse; Junge Grüne, RZU, SMV und WOHNEN SCHWEIZ. Es fehle jedoch die Erwähnung des gemeinnützigen Wohnungsbaus (GPS; Junge Grüne, SMV, WBGCH,
WOHNEN SCHWEIZ).
Nach AI, AR, BL, GL, GR, LU, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG; SBV, sgv; AeCS,
bauenschweiz, BPUK, FBS, FSKB, HEV, KSE, SBB, SBMV, SIAA, SOBV, SVIT, VII, VTL und Zurich Airport sei die vorgesehene Regelung auf Bundesebene nicht nötig.
Die Konsequenz der Regelung, dass die Mehrwertabgabe nach Artikel 5 auch für die
Förderung des Wohnraums für Haushalte mit geringem Einkommen verwendet werden könne, wird von der GPS begrüsst und von BS abgelehnt.
Buchstabe b
Nach SBV; Carbura, SBMV und VTL sei auf die Nennung der Störfälle in diesem
Zusammenhang zu verzichten.
Nach EV sei der Grundsatz aufzunehmen, dass bei bereits existierenden störfallrelevanten Industrie- und Gewerbeanlagen Raumplanung und Störfallvorsorge so zu koordinieren seien, dass ein Fortbestand dieser Anlagen gewährleistet sei.
1.6.4 Absatz 3bis
Die Aufnahme von Planungsgrundsätzen zum Verkehrssystem wird begrüsst von AR, BS; SGB, travail.suisse; AeCS, ETH-IRL, HEV, HSR, OSVS, SBS, SBMV, SIAA, SVIT,
swisscleantech, VII und Zurich Airport.
AI, BL, GL, GR, LU, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, VD, ZG; ASTAG, BGV, BPUK, FSKB, FSU, KSE, Lausanne und TCS lehnen die Grundsätze ab. Sie seien zu detailliert (BPUK).
Nach SAB; ReLuWe, vsgp und VTL soll das Verkehrssystem auch eine flächendeckende Grundversorgung gewährleisten bzw. eine Grundversorgung in den peripheren Gebieten (SBV; vsgp, VTL).
Nach CardioVasc, Fussverkehr Schweiz, Gesundheitsförderung, NGOAllianz, Pro Juventute, Pro Velo, Public Health und Swissheart sei auch der Grundsatz der Förderung des Fuss- und Radverkehrs aufzunehmen.
Es sei auch der Grundsatz aufzunehmen, dass die notwendigen nationalen Verbindungen zu schaffen seien (BS) bzw. die notwendigen nationalen und regionalen Verbindungen (TCS).
1.6.5 Absatz 3ter
Der Grundsatz wird begrüsst von SGB, travail.suisse; ETH-IRL, HSR und swisscleantech.
AR, NE, TG, VD; sgv; AeCS, fPv, FSKB, FSU, KSE, SBB, SBMV, SIAA, SVIT, uspi, VII und Zurich Airport lehnen den Grundsatz ab; er sei zu absolut formuliert. Im Einzelfall müsse in Abwägung aller Planungsgrundsätze entschieden werden, welches die zweckmässigste Lösung sei (AR, TG; strasseschweiz).
11/33 041.21-00794/00010/00006/00003/COO.2093.100.5.120983