Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/81: Zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) · 33 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2093.100.5.120983

Die Anforderung des existenzfähigen Betriebs soll hier gestrichen werden (AR; BVN, BVO, BVSZ, BVU, Mutterkuh, SWBV, ZBB, ZuBV, ZüBV).

9.4.2 Absatz 2

In Absatz 2 sei der Vorbehalt von Absatz 3 zu streichen (Agrijura, BVAG, BVGR, LBV,

Mutterkuh, suisseporcs, SWBV).

Auch die hobbymässige Kleintierhaltung soll zonenkonform sein (Kleintiere).

Buchstabe a

Es dürfe hier nur um Produkte gehen, die aus dem eigenen Betrieb stammten (sgv).

JardinSuisse, PZB, RZO und Wald beantragen, die Voraussetzung eines engen Bezugs zur Landwirtschaft durch diejenige eines hinreichenden Bezugs zu ersetzen. Weiter sei auch die temporäre Ablagerung von organischen Materialien in der Landwirtschaftszone als

zonenkonform zu erklären (JardinSuisse).

Buchstabe b

Die Kriterien der inneren Aufstockung seien enger zu fassen (EVP, glp, SPS; Junge Grüne, pro natura, SVS, WWF).

Buchstabe c

Auch mit der Gewinnung von Energie aus Biomasse im Zusammenhang stehende

Infrastrukturanlagen sollen als zonenkonform gelten (SBV).

Voraussetzung der Zonenkonformität soll sein, dass mindestens 60 Prozent der produzierten Energie zur Deckung des Energiebedarfs des Standortbetriebs dienten (BGS).

Im direkten Umfeld der bestehenden Gebäude soll zudem die Gewinnung von Energie aus Solar-, Windkraft- oder Geothermieanlagen zulässig sein (akademien-schweiz).

Buchstabe d

Die aufgrund der angenommenen Initiative Darbellay erlaubten Erleichterungen für die Pferdehaltung seien ohne neue Beschränkungen zu übernehmen oder in der RPV zu belassen (SZ; SBV; BPZV, COFICHEV, FM, PNW, SAVS, SVPS, swisshorse, VSP).

Artikel 23c Absatz 2 Buchstabe d übernehme die Begriffe von Artikel 16abisRPG, der Sinn werde jedoch grundlegend geändert (BPZV, COFICHEV, FM, PNW, SVPS, VSP).

BPZV, COFICHEV, FM, PNW, SAVS, SVPS, swisshorse und VSP fordern, dass folgende Präzisierungen vorgenommen werden: Bei der in einem Landwirtschaftsbetrieb

vorgenommenen Pferdezucht handle es sich um eine landwirtschaftliche Produktion; sie sei somit zonenkonform. Ebenso sei die Haltung von Sport- und Freizeitpferden in Pension zonenkonform.

EVP; pro natura, SVS und WWF verlangen, es müsse eine betriebseigene Futtergrundlage von mindestens ¾ gegeben sein.

Buchstabe e

VLP-ASPAN begrüsst die Regelung wegen der mit einer gewerblichen Nutzung

verbundenen Zersiedlung, aber auch aus wettbewerbspolitischen Gründen. AG begrüsst, dass damit die Kategorisierung der nichtlandwirtschaftlichen Nebenbetriebe in solche mit und solche ohne engen sachlichen Bezug zum landwirtschaftlichen Gewerbe wegfalle.

Der sgv verlangt ein Streichen der Bestimmung, damit Gewerbe und Landwirtschaft gleich lange Spiesse hätten.

22/33 041.21-00794/00010/00006/00003/COO.2093.100.5.120983