Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/81: Zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) · 33 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2093.100.5.120983

1.5 Artikel 2b

Die Bestimmung über die Interessenabwägung wird begrüsst von AI, BL, GE, GL, GR, LU, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, VD, ZG; akademien-schweiz, bauenschweiz, BPUK, FSU und VLP-ASPAN.

SBV; FBS, HSR, SOBV und VTL lehnen die Bestimmung ab; es werde eine

Selbstverständlichkeit geregelt, was unnötig sei.

Auf die Voraussetzung der Interessenabwägung, dass den Behörden Handlungsspielräume zustehen müssen, sei zu verzichten (glp; bauenschweiz, SBMV). Von den Inventaren des Natur- und Heimatschutzrechts, von Grenzwerten des Umwelt- und Gewässerschutzrechts sowie vom Rodungsverbot des Waldrechts soll im Rahmen von Interessenabwägungen im Sachplan oder im kantonalen Richtplan abgewichen werden können (bauenschweiz).

Es müsse auch die Möglichkeit von regional differenzierten Interessenabwägungen

bestehen (GL, GR; RKGK).

1.6 Artikel 3 Absatz 2 Buchstaben d bis f, Absatz 3 Ingress, Buchstaben ater und b, Absätze 3bis, 3ter und 5

1.6.1 Allgemein

Nach AG, AI, AR, BL, GE, GL, GR, LU, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG; ABV, BPUK, fPv, SVIL und uspi seien die bisherigen Planungsgrundsätze genügend.

Nach NFP 68 sei auch die Erhaltung und Sicherung der Bodenfunktionen als

Planungsgrundsatz aufzunehmen.

Nach BS sei die Förderung der Biodiversität als Planungsgrundsatz aufzunehmen.

akademien-schweiz verlangt, es seien auch konkrete Planungsgrundsätze zur

Weiterentwicklung des Energiesystems aufzunehmen; insbesondere soll die energetische Sanierung von Altbauten und die Nutzung von erneuerbaren Energien im Siedlungsraum erleichtert werden.

Nach sgv sollen auch Massnahmen getroffen werden, damit den Unternehmen zur

Ausübung ihrer Tätigkeit genügend Flächen zur Verfügung stehen.

1.6.2 Absatz 2

Buchstabe d

Nach SAB und HSR sei es richtig, hier auch die Aufwertung der Landschaft zu nennen.

Nach TG; SBV, sgv; AeCS, Aérodromes, Agrijura, BVAG, BVGR, BVN, BVO, BVSZ, BVU, FBS, HEV, Kompost, LBV, SHV, SIAA, SMP, SOBV, suisseporcs, SVIT, SWBV, VII, VTL, ZBB, ZuBV und Zurich Airport sei auf den Grundsatz der Landschaftsaufwertung zu

verzichten. JardinSuisse und SMP befürchten Einschränkungen in der Produktion und Mehraufwand und Kosten für die Landwirtschaft bzw. den Gartenbau.

Buchstabe e

Der Planungsgrundsatz betreffend Erhaltung und Vernetzung der Lebensräume wird begrüsst von BS und HSR.

Nach EVP, glp, GPS, SPS; akademien-schweiz, Junge Grüne, pro natura, SVS und WWF sollen die Lebensräume auch erweitert und aufgewertet werden.

SAB, SBV; AeCS, Aérodromes, Agrijura, BVAG, BVGR, BVN, BVO, BVSZ, BVU, FBS, HEV, JardinSuisse, Kompost, LBV, LDK, SHV, SIAA, SMP, SOBV, suisseporcs, SWBV, VTL,

10/33 041.21-00794/00010/00006/00003/COO.2093.100.5.120983