Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/81: Zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) · 33 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2093.100.5.120983

- Bessere Koordination der Infrastrukturentwicklung und der Raumplanung (FSU, Suisse

Eole), insbesondere im Bereich Energie (BE);

- Planen im Untergrund (SSV; FNU, FSU, usic);

- Stärkere Gewichtung der wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten (economiesuisse,

sgv; Aerosuisse, FSKB, KSE, strasseschweiz, TGV).

2.1.3 Weiteres Vorgehen

Die CVP verlangt, dass BPUK und die Konferenz der Kantonsregierungen bei den weiteren Arbeiten an der Vorlage miteinzubeziehen seien.

2.2 Begehren für weitere Regelungen

2.2.1 Zu Artikel 30

VLP-ASPAN verlangt, die Bestimmung soll dahingehend angepasst werden, dass die Gewährung von Bundesbeiträgen an raumwirksame Massnahmen davon abhängig gemacht werde, dass diese den genehmigten Richtplänen entsprechen; damit könne die nachhaltige Raumentwicklung besser gefördert werden.

2.2.2 Förderung der Forschung, Ausbildung und Weiterbildung sowie der Informationstätigkeit im Bereich der Raumplanung

EVP, SPS; BiKoNGO, CardioVasc, Fussverkehr Schweiz, Gesundheitsförderung,

NGOAllianz, Pro Juventute, pro natura, Public Health, SVS, Swissheart, VLP-ASPAN und WWF verlangen das Schaffen einer gesetzlichen Grundlage für die Förderung der Aus- und Weiterbildung von Personen, die mit Aufgaben nach diesem Gesetz betraut sind. Auch die Informationstätigkeit im Bereich der Raumplanung (VLP-ASPAN) und die Forschung (HSR) seien zu fördern.

2.2.3 Abschöpfung des Mehrwertes aus Bewilligungen nach Artikel 24–24f

EVP, GPS, SPS; Junge Grüne, pro natura, SVS und WWF machen geltend, zonenfremde Neubauten oder Umnutzungen ausserhalb der Bauzonen generierten in aller Regel

beträchtliche Mehrwerte. Zudem führten sie zu Beeinträchtigungen von Landschaft und Lebensraum. Der Mehrwert sei daher angemessen abzuschöpfen. Der Ertrag könne für Projekte zugunsten von Natur und Landschaft verwendet werden.

2.2.4 Änderung des Gewässerschutzgesetzes

Nach EVP; pro natura, SVS und WWF soll Artikel 36a Absatz 3 Sätze 2 und 3 des

Gewässerschutzgesetzes (Fruchtfolgeflächen in Gewässerräumen) gestrichen werden, um den Widerspruch mit Artikel 13a E-RPG zu beseitigen.

2.2.5 Verschiedenes

In einem separaten Artikel sollen auch landwirtschaftliche Nutzflächen, die nicht

Fruchtfolgeflächen sind, speziell geschützt werden (glp; Junge Grüne).

Artikel 16 RPG soll dahingehend angepasst werden, dass Landwirtschaftszonen nicht nur der langfristigen Ernährungsbasis dienen, sondern auch wesentlich zur gegenwärtigen und zukünftigen Ernährungssicherheit beitragen sollen (Agrijura, BVAG, LBV, SMP, suisseporcs, vsgp, VTL).

Für Ökonomiebauten, die aus dem Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB; SR 211.412.11) entlassen werden, soll eine Rückbaupflicht festgelegt 6/33

041.21-00794/00010/00006/00003/COO.2093.100.5.120983