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Vernehmlassung 2012/103: Verordnungen zum neuen Epidemiengesetz vom 28. September 2012 (EpG) · 23 Seiten

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– Befunderstellung, inhaltlicher Umfang (Messresultat, Interpretation, Grenzwerte, Bemerkungen, Unterauftragnehmer usw.);

– Stufenplan für Massnahmen bei Störungen im Analysensystem;

– Eigen- und Fremdleistungen.

Notizen, Prospekte und Bedienungshandbücher der Hersteller von Geräten und Reagenzien können Bestandteil des technischen Handbuches sein und dieses teilweise ersetzen.

4.6.2 Unteraufträge

Für Aufträge, die an ein anderes Laboratorium weitergeleitet werden, enthält das technische Handbuch zusätzlich die Anweisungen zur Aufbereitung, Beschriftung und Verpackung sowie zum Transport.

4.6.3 Sicherheits- und Hygienevorschriften

In jedem Labor sind Sicherheits- und Hygienevorschriften zu erstellen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen die festgelegten Massnahmen befolgen. Insbesondere gilt:

– Die Sicherheits- und Hygienemassnahmen sind Teil der Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

– Immunisierungsmassnahmen wie die Impfung gegen Hepatitis B sind entsprechend den Tätigkeiten festzulegen. Impfungen während der Schwangerschaft sind speziell zu regeln.

Persönliche Hygiene und Sicherheit

Das Tragen von Schutzkleidung, Handschuhen, Schutzbrillen usw. ist nach den Anforderungen der jeweiligen Tätigkeit festzulegen.

Das Pipettieren mit dem Mund ist untersagt.

Das Essen und Trinken in den Laboratorien ist untersagt. Die Lagerung von Ess- und Trinkwaren, persönlichen Medikamenten usw. im Laborbereich ist untersagt.

Betriebliche Hygiene und Sicherheit

Laborbereiche mit besonderem Risiko sind zu kennzeichnen.

Die Arbeitsplätze sind zu reinigen. Kontaminierte Arbeitsplätze sind zu desinfizieren und zu dekontaminieren; verschüttete infektiöse oder potentiell infektiöse Flüssigkeiten oder Materialien sind einzudämmen, fachgerecht zu inaktivieren und zu entsorgen.