Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/16: Botschaft zur Änderung des Gewässerschutzgesetzes (Verursachergerechte Finanzierung der Elimination von Spurenstoffen im Abwasser) · 35 Seiten

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Verursachergerechte Finanzierung der Elimination von Spurenstoffen im Abwasser – Änderung des Gewässerschutzgesetzes (GSchG)

rerseits biete das vorgesehene Finanzierungssystem keinerlei Anreize für eine frühe Aufrüstung der ARA. Im Gegenteil, aus finanzieller Sicht bestehe sogar ein Anreiz, so spät wie möglich auszubauen (um dadurch die erhöhten Betriebskosten zu sparen). Aus diesen Grün-

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den fordern 28 Stellungnehmer (darunter auch 13 Kantone), dass die Beiträge erhöht oder aber die ausgebauten ARA ganz oder teilweise von der Abgabe befreit werden. Die Abgabebefreiung ist dabei die Hauptforderung.

d) Weitere Forderungen

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Insgesamt 15 Vernehmlassungsteilnehmer (darunter 12 Kantone) sind der Ansicht, dass die Vollzugskosten der Kantone (oder zumindest einen Teil davon) auch durch die Spezialfinanzierung gedeckt werden sollen. Weiter soll der Bund bei der Planung im Einzugsgebiet eine koordinierende Rolle übernehmen und eine Vollzugshilfe zur Erstellung von Einzugsgebietsplanungen erarbeiten.

Zu folgenden Fragen werden Präzisierungen gefordert (dies könnte bspw. auf Verordnungs- oder Richtlinienstufe oder durch Vollzugshilfen geschehen):

• Sind auch die zusätzlich für die Elimination von Mikroverunreinigungen notwendigen An-

lagen (z.B. Filtration, Nitrifikation) beitragsberechtigt oder nur der eigentliche Kern der Anlage?

• Wann genau sind Zusammenschlüsse von ARA mittels Kanalisationen beitragsberech-

tigt?

• Wie genau soll die Überwälzung der Abgabe auf die Verursacherinnen und Verursacher

(insb. Industrie und Gewerbe) geschehen?

Eine Präzisierungsforderung betrifft auch explizit das Gesetz: Wie die Abgeltungsdauer (Art. 61a Absatz 2) sollte auch die Dauer der Abgabeerhebung im Gesetz festgeschrieben werden

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(4 Stellungnahmen ).

e) Zum Aufbau der folgenden Abschnitte

In den folgenden Abschnitten wird genauer auf die generelle Einschätzung der verschiedenen Gruppen der Vernehmlassungsteilnehmer eingegangen. Die der Einschätzung zugrunde liegende Gesamtübersicht über die einzelnen Teilnehmer der Vernehmlassung nach den verschiedenen Themen der Gesetzesänderung (inkl. Codierung/Beurteilung) befindet sich in Kapitel 5. Die Bemerkungen und Einschätzungen zu den einzelnen Themen und Artikeln der Gesetzesänderung werden in Kapitel 4 zusammengefasst. Dabei wird jeweils nur auf diejeni-

25 AG, BL; FR; JU; OW; SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, ZG sowie BPUK, KVU, FDP, KI, SGemV, SSV, ARPEA, HKBB, VSA, ERFA, GRESE, AVB, ERFARA, FHNW.

26 Zwölf Kantone (BL, FR, NE, OW, SH, SZ, TG, UR, VD, ZG, ZH, SG) die BPUK und zwei weitere Vernehmlassungsteilnehmer (ARPEA und Lab'Eaux)

27 Darunter Kanton GR sowie SVP und Swissmem.