Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/16: Botschaft zur Änderung des Gewässerschutzgesetzes (Verursachergerechte Finanzierung der Elimination von Spurenstoffen im Abwasser) · 35 Seiten
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Verursachergerechte Finanzierung der Elimination von Spurenstoffen im Abwasser – Änderung des Gewässerschutzgesetzes (GSchG)
Kurzfassung
Die Änderung des Gewässerschutzgesetzes umfasst hauptsächlich den Ausbau zentraler Abwasserreinigungsanlagen (ARA) zur Elimination von Mikroverunreinigungen und das entsprechende Finanzierungskonzept mittels einer Abwasserabgabe.
In der Vernehmlassung vom 25. April bis 31. August 2012 sind total 158 Rückmeldungen eingegangen. Davon haben elf Vernehmlassungsteilnehmer ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.
Von den 147 Stellungnahmen stimmen 38 Vernehmlassungsteilnehmer der vorgeschlagenen Finanzierungslösung weitgehend zu. Darunter befinden sich die Mehrheit der Kantone (15), der Konferenzen und Vereinigungen der Kantone (3) und der politischen Parteien (3). 92 Vernehmlassungsteilnehmer sind grundsätzlich zustimmend und verlangen Anpassungen.
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Nur 17 lehnen die Vorlage klar ab. (darunter der Kanton Jura und die Industrie).
Das Konzept der Finanzierung der Massnahmen mittels einer gesamtschweizerischen Abwasserabgabe wird grundsätzlich begrüsst: Die Mehrheit jener Vernehmlassungsteilnehmer, die sich zu der vorgeschlagenen Abwasserabgabe geäussert haben, steht dieser neut-
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ral (12) bis positiv (52) gegenüber. In zusätzlichen rund 20 Stellungnahmen wird die Abwasserabgabe zwar nicht explizit erwähnt, aus dem Kontext wird jedoch klar, dass diese befürwortet wird. Die wenigen neutralen bis ablehnenden Stellungnahmen kritisierten insbesondere die aus ihrer Sicht zu geringe Verursachergerechtigkeit. Um diese zu verbessern, werden zwei Forderungen/Themen besonders häufig erwähnt:
• Abgabe auf alle „Verschmutzer“ ausweiten (bspw. auch auf die nicht angeschlossenen
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Einwohner und die Landwirtschaft) (in 15 Stellungnahmen erwähnt).
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• Produkte- oder Lenkungsabgabe (in 14 Stellungnahmen gefordert oder erwähnt). Der
Schwierigkeit der Umsetzung einer Produkteabgabe sind sich viele Stellungnehmer jedoch bewusst.
Insgesamt fünf Vernehmlassungsteilnehmer sind zudem der Ansicht, dass die Massnahmen
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über Steuermittel finanziert werden sollen.
1 Von den 92 neutralen Stellungnahmen handelt es sich bei 37 um Einzelpersonen mit derselben Stellungnahme, bei 35 Stellungnahmen um Unterstützungsbekundungen von Gemeinden und ARA für die Stellungnahme der Erfahrungsgruppe Klärwerke (ERFA) Grossstädte CH. Zehn der 17 ablehnenden Stellungnahmen sind identisch oder fast identisch (Scienceindustries, Eco Swiss, Economiesuisse, Handelskammer beider Basel sowie 6 Industriebetriebe).
2 Darunter sind 35 Stellungnahmen verschiedener Gemeinden und ARA, welche die Stellungnahme der ERFA unterstützen.
3 Kantone FR, SH, TI, VD; dazu nebst Einzelstellungnahmen. Pro Natura; Rheinaubund, Schweizer Vogelschutz, WWF, Uni Svizzera Italiana.
4 Unter anderen: Kanton JU, GPS, SSV, kf, Pro Natura; Rheinaubund, Schweizer Vogelschutz, WWF, GRESE.
5 Hauseigentümerverband sowie die Kantone AG, GL, AI, AR.