Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/16: Botschaft zur Änderung des Gewässerschutzgesetzes (Verursachergerechte Finanzierung der Elimination von Spurenstoffen im Abwasser) · 35 Seiten
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Verursachergerechte Finanzierung der Elimination von Spurenstoffen im Abwasser – Änderung des Gewässerschutzgesetzes (GSchG)
• 17 Teilnehmer der Vernehmlassung lehnen den Änderungsvorschlag in der vorliegenden
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Form ab.
• Von jenen Vernehmlassungsteilnehmern, die der Änderung nicht zustimmen (d.h. Codie-
rung 3 bis 5, siehe hierzu Abbildung 5-1) ist der Grossteil jedoch der Ansicht, dass die Ergreifung von Massnahmen gegen Mikroverunreinigungen sinnvoll ist oder ist gegenüber Massnahmen zumindest neutral eingestellt. Nur zwei Teilnehmer lehnen Massnahmen ab (die SVP und der Schweizerische Gewerbeverband).
b) Abwasserabgabe
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Die Einführung einer flächendeckenden Abgabe wird begrüsst (52). Bestimmte Stellungnahmen bemängeln jedoch insbesondere Folgendes.
• Die Beschränkung der Abgabe auf die angeschlossenen Einwohner und die damit ver-
bundene Abgabebefreiung für nicht angeschlossene Einwohner ist für einige Konsultierte 22
(10) nicht nachvollziehbar, da die rund 3% nicht Angeschlossenen in gleichem Masse für das Problem der Mikroverunreinigungen mitverantwortlich seien. Die Befreiung der Landwirtschaft und der Industrie wird ebenfalls bemängelt.
• Die Abwasserabgabe entspreche dem Prinzip der Verursachergerechtigkeit zu wenig.
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Deshalb fordern einige Vernehmlassungsteilnehmer (9) eine Abgabe an der Quelle der Mikroverunreinigungen (Produkte- oder Lenkungsabgabe). In weiteren 5 Stellungnahmen wird die Produkteabgabe nicht direkt gefordert, jedoch ebenfalls erwähnt.
Insgesamt fünf Vernehmlassungsteilnehmer sind zudem der Ansicht, dass die Massnahmen über Steuermittel finanziert werden sollen.
c) Finanzierungsmechanismus
Der Finanzierungsmechanismus wird von den Vernehmlassungsteilnehmern weniger positiv
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beurteilt. 63 der 64 Stellungnahmen , welche sich hierzu geäussert haben, lehnen den vorgeschlagenen Finanzierungsmechanismus ab. Durch die relativ geringen Beiträge an die Gesamtkosten der ausbauenden ARA (Betriebs- und Erneuerungskosten werden nicht abgegolten) tragen diese Anlagen (und damit die daran angeschlossenen Einwohner) einen deutlich grösseren Beitrag an die Elimination der Mikroverunreinigungen als ARA ohne Ausbaupflicht. Dies stehe einerseits im Widerspruch zum Gleichbehandlungsprinzip, und ande-
20 Zehn der 17 ablehnenden Stellungnahmen sind identisch oder fast identisch (Scienceindustries, Eco Swiss, Economiesuisse, Handelskammer beider Basel sowie 6 Industriebetriebe).
21 Dabei enthalten sind auch die 35 Gemeinden und ARA, welche die Stellungnahme und den Gegenvorschlag der ERFA Klärwerke unterstützen.
22 AG, AR, FR, SH, VD sowie Pro Natura; Rheinaubund, Schweizer Vogelschutz, WWF, Uni della Svizzera italiana.
23 Kanton JU, GPS, SSV, kf, Pro Natura; Rheinaubund, Schweizer Vogelschutz, WWF, GRESE.
24 Darunter sind 35 Stellungnahmen verschiedener Gemeinden und ARA, welche die Stellungnahme der ERFA unterstützen.