Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/16: Botschaft zur Änderung des Gewässerschutzgesetzes (Verursachergerechte Finanzierung der Elimination von Spurenstoffen im Abwasser) · 35 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 17Fedlex · Ergebnisbericht

Verursachergerechte Finanzierung der Elimination von Spurenstoffen im Abwasser – Änderung des Gewässerschutzgesetzes (GSchG)

c) Absatz 3 (Festlegung des Abgabesatzes und des Erhebungsverfahrens durch den Bundesrat)

36

Nur fünf Vernehmlassungsteilnehmer haben sich zu diesem Absatz geäussert. Bei den Äusserungen handelt es sich aber nur um Hinweise:

• Die ERFA empfiehlt in ihrem Gegenvorschlag, mit einem jährlichen Beitragssatz von CHF

9 pro Einwohner zu beginnen, damit der Bedarf für eine angepasste Finanzierung gesichert ist. Dieselbe Meinung vertritt auch der Kanton Basel-Landschaft.

• Der Kanton Bern wünscht sich in der Botschaft zu diesem Absatz an einer Stelle eine

etwas verbindlichere Wortwahl.

• Die Fachhochschule Nordwestschweiz und das GRESE sind der Meinung, dass die Ab-

gabe zeitlich nicht begrenzt werden sollte (gemäss Botschaft zu diesem Absatz soll die Abgabe spätestens 2040 eingestellt werden).

d) Absatz 4 (Überbindung der Abgabe auf die Verursacherinnen und Verursacher)

37

Von den insgesamt 16 zu diesem Absatz eingegangen Stellungnahmen sind elf neutral und fünf Stellungnahmen lehnen den Absatz ab.

• Fünf Vernehmlassungsteilnehmer sind der Meinung, dass auf diesen Absatz verzichtet

werden kann (die Kantone FR, GL, AI, AR sowie eine Einzelperson).

• Von den restlichen Vernehmlassungsteilnehmern bemängeln praktisch alle in irgendeiner

Form, dass aus dem Änderungsvorschlag und der Botschaft nicht klar wird, nach welchen Kriterien die Überwälzung der Abgabe auf die Verursacherinnen und Verursacher erfolgen soll.

– Es wird von verschiedener Seite beantragt (Kt. VD, Kt. SG, Kt. JU), dass (bspw. in einer Vollzugshilfe) Kriterien festgelegt werden, um eine einheitliche Vollzugspraxis zu ermöglichen.

– Auf Gesetzesstufe sollen Rahmenbedingungen festgelegt werden, damit Industrie und Gewerbe (d.h. alle nicht-kommunalen Einleiter) nicht übermässig zur Finanzierung herangezogen werden. (HKBB, Eco Swiss, economiesuisse, Scienceindustries)

– Der Absatz soll folgendermassen ergänzt werden: Den nicht-privaten Verursacherinnen und Verursachern wird die Abgabe im Verhältnis zu der von ihnen eingeleiteten Fracht organischer Spurenstoffe verrechnet (swissmem).

• Gemäss Kanton Zürich hätte eine strenge Umsetzung dieses Artikels zur Folge, dass bei

der Verrechnung zwischen privaten Haushalten und Industrien unterschieden werden müsste (mit zusätzlicher Prüfung der Mikroverunreinigungsbelastung bei den Industrien). Um einen unverhältnismässig hohen administrativen Aufwand zu vermeiden, beantragt

36 Die 35 Unterstützungsbekundungen der 13 ARA und 22 Gemeinden für den Gegenvorschlag der ERFA wurden nicht mit eingerechnet.

37 Die Stellungnahmen der 6 Industriebetriebe mit gleichlautender Stellungnahme wie jene der Scienceindustries sind nicht mit eingerechnet.