Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/16: Botschaft zur Änderung des Gewässerschutzgesetzes (Verursachergerechte Finanzierung der Elimination von Spurenstoffen im Abwasser) · 35 Seiten
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Verursachergerechte Finanzierung der Elimination von Spurenstoffen im Abwasser – Änderung des Gewässerschutzgesetzes (GSchG)
sollte durch eine Trinkwasserabgabe (in m3) ersetzt werden. Weiter bemängelt der SGemV, dass keine Beiträge an die erhöhten Betriebskosten der ARA gewährt werden und würde daher ebenfalls begrüssen, wenn die ausgebauten Anlagen von der Abgabe befreit würden. Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete (SAB) hat zwar aus Sicht der Verursachergerechtigkeit gewisse Einwände gegen die Abwasserabgabe („die ländliche Bevölkerung muss so die Aufrüstung der ARA in den urbanen Ballungszentren mitfinanzieren“), kann sich aber im Sinne der nationalen Solidarität mit der Gesetzesrevision einverstanden erklären.
3.5 Verbände/Vereine
Sieben Verbände und Vereine, die eine Stellungnahme eingereicht haben, stimmen der Gesetzesänderung zu (6) oder stehen dieser neutral gegenüber (1).
Die vier Vernehmlassungsteilnehmer Economiesuisse, ECO Swiss, Scienceindustries und die Handelskammer beider Basel lehnen die Vorlage mit derselben Begründung ab (praktisch identische oder sich unterstützende Stellungnahmen): „Wesentlich zur ablehnenden Haltung trägt auch die geplante Revision der GSchV bei, welche erhebliche Mängel aufweist. Es wird befürchtet, dass mit dem vorgeschlagenen Finanzierungsmodell im GSchG ein „fait accompli" geschaffen wird, d.h. das vorhandene Geld wird unzweckmässig und ineffizient eingesetzt, dies auf Kosten der gesamten Wirtschaft und mit wenig Nutzen für die Umwelt.“ Für den schweizerischen Gewerbeverband (SGV), welcher die Vorlage ebenfalls ablehnt, steht der Aufwand in keinem Verhältnis zum potentiellen ökologischen Nutzen.
3.6 Interessengemeinschaften Abwasser
Die beiden eingeladenen Interessengemeinschaften Abwasser stehen der Gesetzesänderung neutral gegenüber, sehen aber noch einen gewissen Anpassungsbedarf. Die Erfahrungsgruppe Klärwerke (ERFA) Grossstädte CH begrüsst, dass auf die allgemein erhobene Forderung nach verursachergerechter Finanzierung eingetreten wurde, ist jedoch der Meinung, dass die Vorlage Fehlanreize schaffe und das Gleichbehandlungs- und Verursachergerechtigkeitsprinzip nicht erfülle, da Einwohner im Einzugsgebiet von ausbauenden Anlagen deutlich höhere Kosten zu tragen haben als Einwohner, welche an eine Anlage angeschlossen sind, die nicht ausbauen muss. Die ERFA fordert daher in einem von ihr verfassten Gegenvorschlag, dass Anlagen, welche nach dem Ausbau die geforderte Reinigungsleistung erfüllen, von der Abgabe befreit werden. Die IG GRESE (Groupement Romand des Exploitants de Stations d'Epuration) bemängelt, dass die vorgeschlagene Finanzierungsmethode dem Verursacherprinzip nicht gerecht wird (im Gegensatz zu einer Produkteabgabe) und bedauert, dass die Industrie nicht aktiv an der Lösung des Problems beteiligt wird. Zudem teilt die IG GRESE die Meinung der ERFA, dass die vorgeschlagene Finanzierungslösung ausbauende ARA (resp. die daran angeschlossenen Einwohner) zu stark benachteiligt und diese deshalb zumindest von der Abgabe befreit werden sollten (nach dem Ausbau).