Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/16: Botschaft zur Änderung des Gewässerschutzgesetzes (Verursachergerechte Finanzierung der Elimination von Spurenstoffen im Abwasser) · 35 Seiten
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Verursachergerechte Finanzierung der Elimination von Spurenstoffen im Abwasser – Änderung des Gewässerschutzgesetzes (GSchG)
Der Einführung einer Abwasserabgabe auf Grundlage der angeschlossenen Einwohner wird von den Vernehmlassungsteilnehmern wie folgt beurteilt:
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• 17 Vernehmlassungsteilnehmer stimmen voll oder mit Einschränkungen zu
• 12 Vernehmlassungsteilnehmer sehen in der vorgeschlagenen Abgabe sowohl positive
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als auch negative Punkte
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• Abgelehnt wird die vorgeschlagene Abgabe in 11 Stellungnahmen
• Eine grössere Anzahl Vernehmlassungsteilnehmer (29) hat sich zu der Abwasserabgabe
nicht explizit geäussert. In rund 20 Fällen wird aus dem Kontext der Stellungnahme aber klar, dass diese befürwortet wird.
In den Stellungnahmen zur Abwasserabgabe wurden alternative Finanzierungen gefordert:
• Die Finanzierungslösung sei nicht verursachergerecht. Daher wünschen sich rund neun
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Vernehmlassungsteilnehmer die Einführung einer Abgabe auf Produkte, welche die Gewässer mit Spurenstoffen belasten. Fünf weitere machen zumindest Andeutungen in diese Richtung. Es wird argumentiert, dass eine Produkteabgabe nicht nur verursachergerechter wäre, sondern aufgrund ihrer lenkenden Wirkung auch die Einträge in die Gewäs-35
ser reduzieren würde. Weiter können viele Teilnehmer nicht nachvollziehen, wieso die Landwirtschaft, die Industrie und insbesondere auch die nicht an eine Kläranlage angeschlossenen Einwohner von der Abgabe befreit sind. Dies obwohl sie ebenfalls zum Problem der Mikroverunreinigungen beitragen.
• Die Massnahmen für die Elimination von Mikroverunreinigungen sollen über Steuermittel
finanziert werden (Hauseigentümerverband sowie die Kantone AG, GL, AI, AR). Für den Kanton Aargau wäre dies zwar weniger verursachergerecht, dafür wäre der Vollzugsaufwand geringer und es könnten alle Einwohnerinnen und Einwohner sowie die Industrie und das Gewerbe einbezogen werden. Sollte eine Produkteabgabe nicht umsetzbar sein, wären Steuermittel auch für das Konsumentenforum die bevorzugte Finanzierungsvariante.
Ebenfalls mehrfach genannt wurde:
• Die Abgabeerhebung sei aufwendig, da jährlich die tatsächlich angeschlossenen Einwoh-
ner erhoben werden müssten.
31 Unter anderen GR; LU; NE; OW; SO; TG; ZH; VKCS; EVP; SP; SBV-USP; SVGW; Swissmem; VSA; FHNW. Die
35 Unterstützungsbekundungen der 13 ARA und 22 Gemeinden für den Gegenvorschlag der ERFA wurden nicht mit eingerechnet.
32 Nebst Einzelstellungnahmen: AG, FR; SH; TI; VD; HEV; GRESE; Pro Natura; Rheinaubund; SVS; WWF.
33 Nebst Einzelstellungnahmen: AI; AR; GL; JU; GPS; SVP; SAB; SGemV; kf.
34 Kanton JU, GPS, SSV, kf, Pro Natura; Rheinaubund, Schweizer Vogelschutz, WWF, GRESE.
35 Kantone FR, SH, TI, VD; dazu nebst Einzelstellungnahmen. Pro Natura; Rheinaubund, Schweizer Vogelschutz, WWF, Uni Svizzera Italiana.