Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/16: Botschaft zur Änderung des Gewässerschutzgesetzes (Verursachergerechte Finanzierung der Elimination von Spurenstoffen im Abwasser) · 35 Seiten
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Verursachergerechte Finanzierung der Elimination von Spurenstoffen im Abwasser – Änderung des Gewässerschutzgesetzes (GSchG)
• Die KVU und der Kanton Freiburg sehen die Gefahr, dass durch das Bevölkerungswachs-
tum gewisse Anlagen, die derzeit die Schwellenwerte für einen Ausbau nicht erreichen, in Zukunft ausbaupflichtig sein werden. Sie fordern deshalb für die Kantone einen gewissen Spielraum bei der Bestimmung der ausbaupflichten ARA.
• Die Formulierung des Kriteriums mit dem Abwasseranteil im Fliessgewässer empfinden
die Kantone Graubünden und Luzern zu wenig deutlich, da nicht klar ist, von welcher Wasserführung im Fliessgewässer ausgegangen werden muss (langjähriges Abflussmittel, Niedrigwasser, etc.).
• Mehrere Hinweise sind auch zur Einzugsgebietsplanung und konkret zur Bestimmung des
koordinierenden Akteurs einer solchen Planung eingegangen. Drei Kantone (AR, AI, GL) sind der Meinung, dass nicht der Kanton mit dem höchsten Anteil an der Einzugsgebietsfläche für die Koordinationsplanung verantwortlich sein soll, sondern derjenige mit dem grössten Abwasseranteil. Der Kanton St. Gallen würde bevorzugen, wenn die Kantone die Planung untereinander koordinieren und bei Bedarf selbst einen federführenden Kanton bestimmen. Für den Kanton Aargau sollte die Koordination über den Kanton hinaus vom Bund übernommen werden. Eine koordinierende Funktion des Bundes bei der Planung im Einzugsgebiet wünschen sich auch die Kantone Schwyz und Bern. Zudem würden sie (wie auch die KVU) begrüssen, wenn das BAFU in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen eine Vollzugshilfe zur Erstellung von Einzugsgebietsplanungen erarbeiten würde.
• Mehrere Vernehmlassungsteilnehmer (SGV, Scienceindustries, Economiesuisse, ECO
Swiss, HKBB) kritisieren die durch den Gesetzesentwurf entstehenden Planungsunsicherheiten. Zwar sind im Gesetzesentwurf keine speziellen Anforderungen an Industrie-ARA erwähnt, früher oder später könnten aber die Massnahmen in der GSchV unter dem Titel „Stand der Technik“ gefordert werden. Zudem ist nicht klar definiert, was als Industrie-ARA gilt und unter welchen Bedingungen eine Industrie-ARA zu einer kommunalen ARA wird und umgekehrt. In diesen Zusammenhang passt die Forderung der Fachhochschule Nordwestschweiz, wonach der „Stand der Technik“ bei Industrieanlagen untersucht werden sollte.
• Die Kantone Schwyz und Bern beantragen, dass das BAFU klare und einheitliche Vorga-
ben (z.B. in Rahmen einer Vollzugshilfe) zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Alternativen „Ausbau“ oder „Anschluss“ einer ARA macht. Zudem wird gewünscht, dass das BA-FU die Kantone bei der Umsetzung wirtschaftlicher Lösungen in problematischen oder komplexen Fällen unterstützt.
• Die Kantone Neuenburg und Jura vermissen ein Kriterium, dass die Umsetzung von
Massnahmen in ökologisch sensiblen Gebieten ermöglicht. So müsse resp. könne beispielsweise die ARA la Chaux-de-Fonds anhand der vorliegenden Kriterien nicht ausgebaut werden, obwohl dies, in Anbetracht der ökologischen und sozialen Komponenten die der Doubs aufweise, durchaus angebracht wäre.
Nur zwei Vernehmlassungsteilnehmer lehnen den Vorschlag zur Planung und Umsetzung der Massnahmen ab: Wie bereits weiter oben erwähnt (Kapitel 3), fordert die ARA Region Biel, dass nur ARA mit mehr als 250‘000 angeschlossenen Einwohnern ausbauen sollen.