Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/16: Botschaft zur Änderung des Gewässerschutzgesetzes (Verursachergerechte Finanzierung der Elimination von Spurenstoffen im Abwasser) · 35 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 5Fedlex · Ergebnisbericht
Verursachergerechte Finanzierung der Elimination von Spurenstoffen im Abwasser – Änderung des Gewässerschutzgesetzes (GSchG)
Bezüglich Finanzierungs- resp. Abgeltungsmechanismus werden von sämtlichen 64
Vernehmlassungsteilnehmern, die sich dazu geäussert haben, Anpassungen gefordert. Für
6
63 Stellungnehmer sind ausbauende ARA finanziell zu stark benachteiligt. Sie sehen daher das Gleichbehandlungsprinzip verletzt und zudem keinerlei Anreize für eine frühe Realisierung der Massnahmen. Sie fordern deshalb für ausbauende Anlagen eine Verbesserung der finanziellen Situation und schlagen dazu folgende Massnahmen vor:
7
• Eine ganze oder teilweise Abgabebefreiung für ausgebaute ARA (48)
8
• Erhöhung des Beitrags an die Erstinvestitionen (8)
9
• Beiträge an die erhöhten Betriebskosten von ausgebauten ARA (5)
10
• Beiträge an die Erneuerungskosten (1)
Fünf Vernehmlassungsteilnehmer haben keine Präferenz für einen der obenstehenden Ansätze, fordern aber ebenfalls, dass das Abgeltungssystem nochmals überdacht wird.
Betreffend Planung und Finanzierung der Massnahmen werden folgende Forderungen gestellt:
• Die Vollzugskosten der Kantone sollen auch durch die Spezialfinanzierung gedeckt wer-
11
den (15, darunter 12 Kantone), dies auch vor dem Hintergrund, dass einige Stellungnehmer den für die Kantone geschätzten Vollzugsaufwand für zu gering halten.
• Der Bund soll bei der Planung im Einzugsgebiet eine koordinierende Rolle übernehmen
und eine Vollzugshilfe zur Erstellung von Einzugsgebietsplanungen erarbeiten.
• Es sind mehrere unterschiedliche Hinweise zur Einzugsgebietsplanung eingegangen.
Speziell gibt es unterschiedliche Vorschläge zur Bestimmung des koordinierenden Akteurs wenn mehrere Kantone betroffen sind.
• Es soll ein Kriterium "Schutz der Trinkwasserressourcen" für die Auswahl der auszubau-
12
enden ARA formuliert werden (5 Kantone , KVU, BPUK).
6 Darunter 13 Kantone gemäss nachstehenden Fussnoten, 2 kantonale Konferenzen, eine Partei, 3 gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden und Städte, 3 Verbände/Vereine, 2 Interessengemeinschaften Abwasser sowie 4 der Gruppe der weiteren Anhörungsteilnehmer, weiter 35 Stellungnahmen verschiedener Gemeinden und ARA, welche die Stellungnahme der ERFA unterstützen.
7 Fünf Kantone (BL, OW, SO, SZ, ZG), verschiedene Verbände (Kommunale Infrastruktur, Gemeindeverband, Städteverband; Verband der Schweizerischen Abwasser- und Gewässerschutzfachleute, GRESE), Handelskammer beider Basel sowie von der Interessensgemeinschaft ERFA Klärwerke Grossstädte Schweiz und in 35 damit identischen Stellungnahmen von Abwasserverbänden, Städten und Gemeinden.
8 Sechs Kantone (FR, JU, SH, TG, UR, VD), die KVU und ein Verband (ARPEA).
9 Beiträge an die erhöhten Betriebskosten von ausgebauten ARA fordern vier Kantone (BL, FR, JU, TI) und die BPUK. Die Mehrheit hält zeitlich befristete Beiträge für ausreichend.
10 Kanton AG.
11 Kantone BL, FR, NE, OW, SH, SZ, TG, UR, VD, ZG, ZH, SG sowie die BPUK und zwei weitere Vernehmlassungsteilnehmer (ARPEA und Lab'Eaux).
12 AI, BE, LU, OW, SG.