Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/16: Botschaft zur Änderung des Gewässerschutzgesetzes (Verursachergerechte Finanzierung der Elimination von Spurenstoffen im Abwasser) · 35 Seiten

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Verursachergerechte Finanzierung der Elimination von Spurenstoffen im Abwasser – Änderung des Gewässerschutzgesetzes (GSchG)

Für den Ausbau von rund 100 der insgesamt 700 ARA in der Schweiz werden ungefähr 1,2 Milliarden Franken benötigt. In seiner Botschaft, die er am 25. April 2012 in die Vernehmlassung geschickt hat, schlägt der Bundesrat eine Spezialfinanzierung vor, über die 75 Prozent der Investitionskosten der betroffenen ARA abgegolten werden sollen. Zu diesem Zweck soll der Bund ermächtigt werden, bei allen ARA eine Abgabe zu erheben, und zwar basierend auf der Zahl der angeschlossenen Einwohnerinnen und Einwohner. Die Abgabe von höchstens 9 Franken pro Person und Jahr soll den jährlichen gesamtschweizerischen Finanzierungsbedarf von schätzungsweise 45 Millionen Franken decken. Mit einer Änderung des Gewässerschutzgesetzes soll die gesetzliche Grundlage für diese Spezialfinanzierung geschaffen werden. Die interessierten Kreise konnten sich bis am 31. August 2012 zu diesem Vorschlag äussern.

2 Eingegangene Stellungnahmen

Mit dem Schreiben vom 25. April 2012 wurden 117 Adressaten zur Stellungnahme eingeladen (vgl. Abbildung 2-1).

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Bis zum 31. August 2012 sind insgesamt 158 Stellungnahmen eingegangen, wovon 65 von eingeladenen Adressaten eingereicht wurden. Von den insgesamt 117 Eingeladenen haben somit 52 keine Stellungnahme abgegeben. Fünf eingeladene und sechs nicht eingeladene

15 Vernehmlassungsteilnehmer haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet. 93 haben von sich aus, d.h. ohne Einladung, eine Stellungnahme eingereicht. Für einen Überblick über die eingegangenen Stellungnahmen nach Typen der Adressaten vgl. Abbildung 2-1 oder die Gesamtübersicht über die einzelnen Teilnehmer der Vernehmlassung (Kapitel 5, Seite 22). Eine Übersicht über alle beteiligten Vernehmlassungsteilnehmer findet sich in der entsprechenden Liste in Kapitel 6.2 auf Seite 27.

14 28 dieser 158 Stellungnahmen sind nach dem eigentlichen Abschluss der Frist am 31. August eingegangen. Diese Stellungnahmen wurden in der Auswertung trotzdem berücksichtigt.

15 Agridea, Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren (LDK), Alternative Kanton Zug (ALZG), Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB), Stiftung für Konsumentenschutz (SKS), Zürcher Fachhochschule (ZFH).