Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/16: Botschaft zur Änderung des Gewässerschutzgesetzes (Verursachergerechte Finanzierung der Elimination von Spurenstoffen im Abwasser) · 35 Seiten

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Verursachergerechte Finanzierung der Elimination von Spurenstoffen im Abwasser – Änderung des Gewässerschutzgesetzes (GSchG)

Eine Einzelperson fordert, dass alle ARA in der Schweiz innert kürzester Zeit aufgerüstet werden sollen.

4.6 Finanzielle und personelle Auswirkungen

Die finanziellen und personellen Auswirkungen werden von den Vernehmlassungsteilnehmern kritisch beurteilt (nur drei Teilnehmer, die sich zu diesem Punkt äusserten, stimmen voll oder mit einer Einschränkung zu). Der Hauptkritikpunkt ist, dass nur die Vollzugskosten des Bundes, nicht aber jene der Kantone durch die Spezialfinanzierung gedeckt werden sollen.

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Insgesamt 12 Kantone sowie die ARPEA, die BPUK und das Kompetenznetzwerk der kantonalen Gewässer- und Umweltschutzlaboratorien fordern, dass zumindest ein Teil der Vollzugskosten der Kantone durch die Spezialfinanzierung gedeckt wird. Für die Kantone AI, AR und GL sollte in der Frage der Vollzugskosten eine einheitliche Handhabung ohne zusätzlichen Administrationsaufwand angestrebt werden. Dabei ist für sie durchaus auch ein Verzicht auf die Finanzierung der Vollzugskosten denkbar.

Einige Kantone (VD, AI, AR, GL) sowie das Kompetenznetzwerk der kantonalen Gewässer- und Umweltschutzlaboratorien sind der Meinung, dass die Kosten für die Kantone unterschätzt werden, resp. dass der Vollzugsaufwand tendenziell eher bei den Kantonen anfallen wird als bei Bund. Für die Kantone Schwyz und Zürich erscheinen die beim BAFU vorgesehenen Anzahl Stellenprozente für die Beratung und Unterstützung der Kantone als zu gering.

4.7 Übriges

Insgesamt 35 Kommentare der Vernehmlassungsteilnehmer sind keinem der obenstehenden Themen oder Artikel direkt zuzuordnen. Mit wenigen Ausnahmen handelt es sich um Kommentare, die jeweils nur in einer einzelnen Stellungnahme hervorgebracht werden.

Das Thema Energie wird aber in mehreren Stellungnahmen erwähnt (5): Vier Kantone (SO, SG, NE, SH) fordern vom Bund, dass dieser Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von ARA festlegt (oder andere Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz). Dabei wäre denkbar, dass die Abgeltungen an Massnahmen zur Elimination von Spurenstoffen mit der Einhaltung dieser Mindestanforderungen verknüpft oder die Höhe des Abgeltungssatzes an die energetische Effizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien gekoppelt werden könnten. Da der zusätzliche Energieverbrauch der durch die Elimination der Mikroverunreinigungen entsteht, wohl nicht komplett durch Effizienzmassnahmen wettgemacht werden können, würde die IG GRESE begrüssen, wenn die Gemeinden angeregt würden, ihre eigene Energieproduktion im Umfang des Mehrverbrauchs zu steigern.

48 BL, FR, NE, OW, SH, SZ, TG, UR, VD, ZG, ZH, SG.