Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/16: Botschaft zur Änderung des Gewässerschutzgesetzes (Verursachergerechte Finanzierung der Elimination von Spurenstoffen im Abwasser) · 35 Seiten

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Verursachergerechte Finanzierung der Elimination von Spurenstoffen im Abwasser – Änderung des Gewässerschutzgesetzes (GSchG)

3.7 Konsumentenorganisationen

Von den sechs eingeladenen Konsumentenorganisationen hat nur das Konsumentenforum (kf) eine Stellungnahme eingereicht. Das Konsumentenforum befürwortet, dass Spurenstoffe im Abwasser gezielt eliminiert werden sollten, lehnt die Vorlage jedoch mit der Begründung ab, dass mit dem vorgeschlagenen Finanzierungsmodell dem Verursacherprinzip in keiner Weise Rechnung getragen werde. Der einzig gangbare Weg für eine verursachergerechte Finanzierung sei eine Produkteabgabe.

3.8 Umweltschutzorganisationen

Die vier Umweltschutzorganisationen (Pro Natura, Rheinaubund, Schweizer Vogelschutz, WWF) haben identische Stellungnahmen eingereicht. Darin propagieren sie ein Abgabesystem, welches sich auf die problematischen stofflichen Inhalte von Produkten abstützt (und so neben dem End-of-pipe Ansatz auch eine Verminderung der Mikroverunreinigungen an der Quelle bewirken könnte). Zudem fordern sie, dass auch Einwohnerinnen und Einwohner, die nicht an eine ARA angeschlossen sind, die Abwasserabgabe entrichten sollten. Trotz dieser Forderungen stehen die Umweltorganisationen der Gesetzesänderung neutral gegenüber.

3.9 Weitere Vernehmlassungsteilnehmer

Die weiteren Vernehmlassungsteilnehmer können in drei Gruppen unterteilt werden:

• Gemeinden und ARA: Bei 35 Akteuren dieser Gruppe handelt es sich nicht um eigene

Stellungnahmen, sondern um Unterstützungen der Stellungnahme und des Gegenvorschlags der ERFA. Sie sehen die Vorlage somit, wie die ERFA, grundsätzlich positiv und verlangen Anpassungen. Einzig die beiden ARA mit eigenen Stellungnahmen, ARA Region Biel und Abwasserverband Bibertal (AVB), lehnen die Vorlage grundsätzlich ab. Für die ARA Region Biel steht die Verbesserung der Abbauleistung in keinem Verhältnis zum Nutzen und beantragt deshalb, dass nur ARA mit mehr als 250‘000 angeschlossenen Einwohnerinnen und Einwohnern aufrüsten sollen. Der AVB findet, dass es sich um eine übereilte Gesetzesänderung ohne Gesamtstrategie handelt.

• Industriebetriebe: Sechs Industriebetriebe haben an der Vernehmlassung teilgenommen.

Entweder unterstützen die Industriebetriebe die Stellungnahme von Scienceindustries oder sie haben eine Stellungnahme eingereicht, die mit den Stellungnahmen von Scienceindustries und Economiesuisse identisch ist.

• Übrige: Alle zehn Stellungnahmen dieser Gruppe stimmen der Gesetzesänderung voll (4)

oder mit Einschränkungen (6) zu. Der Gruppe gehören beispielsweise fünf Forschungseinrichtungen (drei Universitäten, eine Fachhochschule und die Agroscope) oder die ER-30

FAra-ZH an.

30 Die ERFAra-ZH vertritt die 10 grössten ARA im Kt. ZH.