Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/16: Botschaft zur Änderung des Gewässerschutzgesetzes (Verursachergerechte Finanzierung der Elimination von Spurenstoffen im Abwasser) · 35 Seiten
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Verursachergerechte Finanzierung der Elimination von Spurenstoffen im Abwasser – Änderung des Gewässerschutzgesetzes (GSchG)
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Insgesamt sind 29 Stellungnahmen zum Abgeltungssystem eingegangen. Davon sind 28
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der Ansicht, dass die Abgeltungen für die ausbauenden ARA zu gering sind. Die ARA Region Biel ist hingegen der Meinung, dass die Finanzierung der Investitionskosten für die Elimination abzulehnen sei. Dies ist im Kontext einer generell ablehnenden Haltung gegenüber der Ergreifung von Massnahmen zu sehen („Die Verbesserung der Abbauleistung steht in keinem Verhältnis zum Nutzen. Wer die Elimination trotzdem vornehmen will, soll die entsprechenden Kosten auch selber tragen“).
Die Hauptkritikpunkte am vorgeschlagenen Finanzierungsmechanismus sind zum einen der fehlende Anreiz früh auszubauen und zum anderen die fehlende Gleichbehandlung (ausbauende ARA tragen insbesondere aufgrund der nicht abgeltungsberechtigten erhöhten Betriebskosten deutlich höhere Gesamtkosten als nicht-ausbauende ARA). Aus diesen Gründen fordern 28 Vernehmlassungsteilnehmer, dass die finanzielle Situation der ausbauenden ARA (und damit auch der Anreiz eines frühen Ausbaus) verbessert werden sollte. Hierzu schlagen sie folgende Massnahmen vor:
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• Eine ganze oder teilweise Abgabebefreiung für ausgebaute ARA (13)
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• Erhöhung des Beitrags an die Erstinvestitionen (8)
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• Beiträge an die erhöhten Betriebskosten von ausgebauten ARA (5)
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• Beiträge an die Erneuerungskosten (1)
Weitere fünf Vernehmlassungsteilnehmer haben keine Präferenz für einen der obenstehenden Ansätze, fordern aber, dass das Abgeltungssystem nochmals überdacht wird.
4.4 Art. 84 (Rückwirkung von Abgeltungen)
Artikel 84 ist unbestritten. Einzig die drei Kantone AI, AR und GL haben sich zu diesem Artikel geäussert. Sie begrüssen (in ihren identischen Stellungnahmen) ausdrücklich die vorge-
40 Die Differenz in der Anzahl Stellungnahmen gegenüber der Kurzfassung ist darauf zurückzuführen, dass in Kapitel 4 die 35 Unterstützungsbekundungen für die Stellungnahme der ERFA nicht berücksichtigt werden, in der Kurzfassung und in Kapitel 3.1 dagegen schon (vgl. Einleitung zu Kapitel 4).
41 Dazu gehören 13 Kantone (AG, BL, FR, JU, OW, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, ZG) und zwei kantonale Vereinigungen (BPUK, KVU), die beiden Interessengemeinschaften Abwasser (ERFA, GRESE), alle eingeladenen gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden und Städte (KI, SGV, SSV), drei Verbände (AVB, ARPEA, VSA), die FDP sowie drei weitere Vernehmlassungsteilnehmer (ERFAra-ZH, FHNW, Holinger AG).
42 Fünf Kantone (BL, OW, SO, SZ, ZG), verschiedene Verbände (Kommunale Infrastruktur, Gemeindeverband, Städteverband; Verband der Schweizerischen Abwasser- und Gewässerschutzfachleute, GRESE), Handelskammer beider Basel sowie von der Interessensgemeinschaft ERFA Klärwerke Grossstädte Schweiz und in 35 damit identischen Stellungnahmen von Abwasserverbänden, Städten und Gemeinden.
43 Sechs Kantone (FR, JU, SH, TG, UR, VD), die KVU und ein Verband (ARPEA)
44 Beiträge an die erhöhten Betriebskosten von ausgebauten ARA fordern vier Kantone (BL, FR, JU, TI) und die BPUK. Die Mehrheit hält zeitlich befristete Beiträge für ausreichend
45 Kanton AG.