Entwurf RL Unabhängige Prüfstellen
Vernehmlassung 2012/86: Umsetzung der EU-Richtlinien über Interoperabilität und Sicherheit · 27 Seiten
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BAV Infrastruktur und Sicherheit V 0.5 Richtlinie Unabhängige Prüfstellen Eisenbahnen 1. Nov 2012 Referenz/Aktenzeichen: 021.30/2012-09-17/529
1. Zweck der Richtlinie
Die Eisenbahnverordnung verlangt für verschiedene Bewilligungsverfahren eine Bewertung der Sicherheit bzw. der Konformität durch unabhängige Prüfstellen. Die Bewilligungsinstanz BAV stützt sich bei der von ihr vorzunehmenden Prüfungen auf diese Bewertungen.
Diese Richtlinie konkretisiert die in der oben erwähnten Verordnung enthaltenen Anforderungen an unabhängige Prüfstellen. Als Vollzugshilfe beschreibt sie die von unabhängigen Prüfstellen zu erbringenden Leistungen und richtet sich an Gesuchsteller, unabhängige Prüfstellen und Mitarbeitende BAV gleichermassen.
Die in dieser Richtlinie verwendeten spezifischen Begriffe sind in Anhang 1 erläutert.
2. Gesetzliche Grundlagen und Anwendungsgebiet
Die gesetzlichen Grundlagen für den Beizug unabhängiger Prüfstellen sind gegeben durch:
- das Eisenbahngesetz (SR 742.141) [Art. 17c, Ziffer 2]
- die Eisenbahnverordnung (SR 742.141.1)
Hinweis: Der Einsatz unabhängiger Prüfstellen (Sachverständige) im Zusammenhang mit Gefahrgutumschliessungen und der Klassifizierung gefährlicher Güter ist in folgenden Verordnungen geregelt:
- Verordnung über das Inverkehrbringen von Gefahrgutumschliessungen und die Markt-
überwachung (GGUV; SR 742.XX) (tritt am 1.1.2013 in Kraft)
- Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen
(RSD; SR 742.401.6, ab 1.1.2013: SR 742.401)
Diese Richtlinie ist bei folgenden Bewilligungsverfahren anzuwenden:
- Plangenehmigung von Bauten und Anlagen [Art. 18 EBG]
- Betriebsbewilligung von Eisenbahnanlagen und Fahrzeugen [Art. 18w EBG]
- Typenzulassung von Elementen von Eisenbahnanlagen [Art. 18x EBG, Art. 7 EBV]
- Typenzulassung von Fahrzeugen oder von Elementen von Fahrzeugen [Art. 18x EBG]
- Genehmigung von Betriebsvorschriften [Art. 12 EBV]
- Bewilligung von Nebenanlagen [Art. 18m EBG]
- Bewilligungen von Abweichungen nach Art. 5 EBV
3. Gliederung
Die Richtlinie ist gegliedert in einen allgemeinen Teil A, einen fachspezifischen Teil B und einen Anhang.
4. Referenzdokumente
[01] "Interop-RL": Richtlinie 2008/57/EG, aktualisiert durch Richtlinien 2009/131/EG und
2011/18/EG
[02] "Empfehlungen IBN-Genehmigung": Empfehlungen 2011/217/EU ... zur Genehmigung
der Inbetriebnahme von strukturellen Teilsystemen und Fahrzeugen gem. " Interop-RL" [03] "Sicherheits-RL": Richtlinie 2004/49/EG
[04] "GSM-Verordnung": Verordnung (EG) Nr. 352/2009 über die Festlegung einer gemein-
samen Sicherheitsmethode für die Evaluierung und Bewertung von Risiken
[05] Leitfaden zur Anwendung der technischen Spezifikationen für die Interoperabilität
(TSI), Anhang 2 - Konformitätsbewertung und EG-Prüfung der ERA
Arbeitsentwurf RL Unabhängige Prüfstellen (Stand_ 1. Nov. 2012).doc 4/27