Entwurf RL Unabhängige Prüfstellen

Vernehmlassung 2012/86: Umsetzung der EU-Richtlinien über Interoperabilität und Sicherheit · 27 Seiten

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BAV Infrastruktur und Sicherheit V 0.5 Richtlinie Unabhängige Prüfstellen Eisenbahnen 1. Nov 2012 Referenz/Aktenzeichen: 021.30/2012-09-17/529

5. Fachbereich Betrieb

5.1 Gegenstände einer unabhängigen Prüfung

Tabelle 5: Gegenstände einer unabhängigen Prüfung im Fachbereich Betrieb

Streckentyp: Nicht-IOP Teil-IOP Voll-IOP

Beschreibung

Teilsystem Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung

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Hinweis

Da die TSI Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung ein nicht strukturelles Teilsystem betrifft, ist eine Genehmigung für dieses Teilsystem nicht notwendig. Alle Spezifikationen in Bezug auf betriebliche Anforderungen (z.B. Bremseigenschafte, Signalhörner auf Steuerwagen), werden von den strukturellen TSI abgedeckt.

Nationale Vorschriften

1. Betriebsvorschriften, bei denen mittels (x) (x) (x)

Ausnahmegesuch um Abweichung von den

Betriebsvorschriften ersucht wird (Art. 12

EBV)

2. Prüfung gemäss 5.2.1 in den folgenden x x x

Gebieten

2.1. Zugänge zu den Perrons mit Überschrei-

ten der Gleise (Art. 34 EBV)

2.2. Tunnel und Galerien (Art. 28 EBV)

2.3. Betriebliche Aspekte bei Bahnhöfen (Art.

34 - 36 EBV)

2.4. Sicherung und Signalisation von Bahn-

übergängen (Art. 37 und 37a bis 37f

EBV)

2.5. Sicherungsanlagen (Art. 38 und 39 EBV)

3. Bahnbetrieb (Art. 72 bis 74, 76 und 77, 80 x x x

EBV)

4. Schweizerische Fahrdienstvorschriften FDV x a a x

(R 300.1 - .15)

5. Für den Bahnbetrieb hoch sicherheitsrele- x x x

vante Bauphasen, technische oder betrieb-

liche Provisorien sowie Bauhilfsmassnah-

men

5.2 Fachbereichsspezifische Prüfanweisungen für Sachverständige noch zu ergänzen

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Quelle: Empfehlung der Kommission zur Genehmigung der Inbetriebnahme von strukturellen Teilsystemen und Fahrzeugen (2011/217/EU)

Arbeitsentwurf RL Unabhängige Prüfstellen (Stand_ 1. Nov. 2012).doc 22/27