Entwurf RL Unabhängige Prüfstellen
Vernehmlassung 2012/86: Umsetzung der EU-Richtlinien über Interoperabilität und Sicherheit · 27 Seiten
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BAV Infrastruktur und Sicherheit V 0.5 Richtlinie Unabhängige Prüfstellen Eisenbahnen 1. Nov 2012 Referenz/Aktenzeichen: 021.30/2012-09-17/529
Streckentyp: Nicht-IOP Teil-IOP Voll-IOP
Beschreibung
gen an Anlagen oder Anlagenteilen
5.2. (b) Bahnstromverteilungsanlagen: x x x
- bei Neubau oder Ersatz von Anlagen oder An-
lagenteilen durch innovative oder neuartige
oder komplexe Lösungen
- bei umfangreichen oder komplexen Änderun-
gen an Anlagen oder Anlagenteilen
5.3. (c) Fahrleitungsanlagen im Publikumsbereich: x x x
- bei Neubau oder Ersatz oder Änderung, wenn
es sich nicht um die Anwendung bereits er-
probter Anlagen oder Anlagenteile handelt
- bei Neuelektrifizierung von Strecken
5.4. (c) Fahrleitungsanlagen nicht im Publikumsbe- x x x
reich:
- bei Neubau oder Ersatz von Anlagen oder An-
lagenteilen durch innovative oder neuartige
oder komplexe Lösungen
- bei Neuelektrifizierung von Strecken
5.5. (d) Bahnrückstrom- und Erdungsanlagen: x x x
- bei Neubau oder Ersatz von Anlagen oder An-
lagenteilen durch innovative oder neuartige
oder komplexe Lösungen
- bei umfangreichen oder komplexen Änderun-
gen an Anlagen oder Anlagenteilen
5.6. (e) Bahnspezifische elektrische Anlagen: x x x
- bei Neubau oder Ersatz von Anlagen oder An-
lagenteilen, die ganz oder überwiegend Bahn-
strom führen oder zur Speisung abgestellter
Fahrzeuge dienen, durch innovative oder neu-
artige oder komplexe Lösungen
- bei umfangreichen oder komplexen Änderun-
gen an Anlagen oder Anlagenteilen, die ganz
oder überwiegend Bahnstrom führen oder zur
Speisung abgestellter Fahrzeuge dienen
5.7. (f) Schutztechnik x x x
- bei Neubau oder Ersatz von Anlagen oder An-
lagenteilen durch innovative oder neuartige
oder komplexe Lösungen
- bei umfangreichen oder komplexen Änderun-
gen an Anlagen oder Anlagenteilen
5.8. (f) Leittechnik: x x x
- bei Neubau oder Ersatz von übergeordneten
Leitsystemen, welche bei Versagen grossflä-
chige betriebliche Folgen bewirken, durch in-
novative oder neuartige oder komplexe Lö-
sungen
- bei umfangreichen oder komplexen Änderun-
Arbeitsentwurf RL Unabhängige Prüfstellen (Stand_ 1. Nov. 2012).doc 20/27