Entwurf RL Unabhängige Prüfstellen

Vernehmlassung 2012/86: Umsetzung der EU-Richtlinien über Interoperabilität und Sicherheit · 27 Seiten

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BAV Infrastruktur und Sicherheit V 0.5 Richtlinie Unabhängige Prüfstellen Eisenbahnen 1. Nov 2012 Referenz/Aktenzeichen: 021.30/2012-09-17/529

2.2 Fachbereichsspezifische Prüfanweisungen für Sachverständige

2.2.1 Sicherung und Signalisation von Bahnübergängen (2. Kap, 6. Abschnitt EBV)

− zur Zeit keine fachspezifischen Prüfanweisungen

2.2.2 Sicherungsanlagen und Telematikanwendungen (2. Kap, 7. Abschnitt EBV)

− Gemäss AB 38.1, Ziffer 1 gelten für die Spezifikation und den Nachweis der Erfüllung der

Zuverlässigkeits-, Verfügbarkeits-, Instandhaltbarkeits- und Sicherheitsanforderungen (RAMS-Anforderungen) die SN EN 20126.

− Gemäss AB 38.1, Ziffer 1.3 haben die Sicherheitsnachweisführung und die Begutachtung

von systemen und Funktionen mit hoher Sicherheitsrelevanz gemäss SN EN 50129 zu erfolgen.

− Die Einhaltung dieser Normen ist durch den SV zu überprüfen, insbesondere hinsichtlich

der geforderten Sicherheitsanforderungsstufe SIL und der spezifizierten tolerierbaren Gefährdungsrate THR.

2.2.3 Personenwarnsysteme im Gleisbereich (2. Kap, 8. Abschnitt EBV)

− gemäss AB 41.1, Ziffern 2.2 und 2.3 analog 2.2.2

2.2.4 Plangenehmigungs- und Betriebsbewilligungsverfahren

Der Einsatz von Sachverständigen5 für die Sicherheitsnachweisführung für Sicherungsanlagen in Plangenehmigungs- und Betriebsbewilligungsverfahren ist weiter ausgeführt im Leitfaden Sicherheitsnachweisführung Sicherungsanlagen6

Dort ist insbesondere auch das phasenweise Vorgehen festgelegt und wie weit je nach Anwendungskategorie von den in Tab. 2 dargestellten Vorgaben abgewichen werden kann.

2.2.5 Typenzulassungsverfahren

Der Einsatz von Sachverständigen7 im Verfahren zur Erlangung einer Typenzulassung nach Art. 18x EBG / Art. 7 EBV ist weiter ausgeführt in der Richtlinie Typenzulassung für Elemente von Eisenbahnanlagen8

5 im Leitfaden auch Gutachter genannt. 6 verfügbar über den eingebauten Hyperlink auf der Internetseite des BAV www.bav.admin.ch 7 in der referenzierten Richtlinie Gutachter genannt. 8 verfügbar über den eingebauten Hyperlink auf der Internetseite des BAV www.bav.admin.ch Arbeitsentwurf RL Unabhängige Prüfstellen (Stand_ 1. Nov. 2012).doc 14/27