Entwurf RL Unabhängige Prüfstellen

Vernehmlassung 2012/86: Umsetzung der EU-Richtlinien über Interoperabilität und Sicherheit · 27 Seiten

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BAV Infrastruktur und Sicherheit V 0.5 Richtlinie Unabhängige Prüfstellen Eisenbahnen 1. Nov 2012 Referenz/Aktenzeichen: 021.30/2012-09-17/529

ANHANG 1: Begriffe

Begriff Erläuterung

Sicherheitsgutachten Ist aus heutiger Sicht zu verstehen als Überbegriff für die in dieser Richtlinie nach Art. 17b EBG geregelten Berichte unabhängiger Prüfstellen

unabhängige Prüfstel- Überbegriff für BS, BBS, GSM-Prüfstelle, SV

le (UP) (in [04] : Bewertungsstelle)

Benannte Stelle (BS) Bezeichnung gem. [02], Kap. 8.5

E: Notified Body (NoBo), F: Organisme notifié (ON)

Benannte beauftragte Bezeichnung gem. [02], Kap. 8.6

Stelle (BBS) E: Designated Body (DeBo), F: Organisme désigné (OD)

GSM-Prüfstelle Kurzbezeichnung gem. [02], Kap. 8.9 für "Prüfstelle im Rahmen der GSM zur

RB"; E: Assessment body in the context of the CSM on RA (CSM assessment body), F: Organisme d'évaluation dans le cadre des MSC pour l'ER (Organisme d'évaluation des MSC)

Sachverständiger Vom Projekt (erstes Augenpaar) unabhängiger, in der Sache fachkundiger (SV) und erfahrener Prüfer (zweites Augenpaar).

Synonyme: Gutachter, Begutachter, Sicherheitsgutachter, Experte, Prüfingenieur

Prüfbericht Überbegriff für den Bericht einer unabhängigen Prüfstelle: Konformitätsbe-

scheinigung, EG-Prüfbescheinigung, NNTV-Prüfbescheinigung, Sicherheitsbewertungsbericht, Sachverständigenprüfbericht

Konformitäts- Überbegriff für den Bericht einer entspr. Prüfstelle, dass der Prüfgegenstand bescheinigung konform mit den geltenden Vorschriften ist (hier EG-Interoperabilitäts-

/Sicherheits-Anforderungen)

Konformitätserklärung Erklärung des Herstellers (in Eigenverantwortung), dass sein Produkt kon-

form mit den geltenden Vorschriften ist (hier EG-Interoperabilitäts-

/Sicherheits-Anforderungen)

EG- Prüfbericht/Erklärung der BS, die bestätigt, dass der Prüfgegenstand kon-Prüfbescheinigung form mit den EG-Interoperabilitäts-Anforderungen ist

(NNTV-) Prüfbe- Prüfbericht/Erklärung der BBS, die bestätigt, dass der Prüfgegenstand konscheinigung form mit den NNTV ist

Sicherheitsbewer- Prüfbericht/Erklärung der GSM-Prüfstelle, die bestätigt, dass für den Prüfgetungsbericht genstand die GSM gem. [04] angewendet wurden und die Sicherheitsanfor-

derungen erfüllt sind

signifikante Änderung Term aus [04], Definition im Rahmen dieser Richtlinie siehe Teil B, Kap. 7:

kann gegebenenfalls auch einen Neubau ("nullte Änderung") betreffen, nicht nur Änderungen an Bestehendem.

sichere Integration Term aus [02], Betrachtung sämtlicher Schnittstellen und Risiken, welche

beim Zusammenschliessen von Teilsystemen untereinander und beim Einbau in bestehende Teilsysteme entstehen.

Definition im Rahmen dieser Richtlinie muss noch erarbeitet werden.

weitere Begriffe noch zu ergänzen

Arbeitsentwurf RL Unabhängige Prüfstellen (Stand_ 1. Nov. 2012).doc 27/27