Entwurf RL Unabhängige Prüfstellen
Vernehmlassung 2012/86: Umsetzung der EU-Richtlinien über Interoperabilität und Sicherheit · 27 Seiten
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BAV Infrastruktur und Sicherheit V 0.5 Richtlinie Unabhängige Prüfstellen Eisenbahnen 1. Nov 2012 Referenz/Aktenzeichen: 021.30/2012-09-17/529
1.2 Prüfanweisungen für Sachverständige
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften (EBG, EleG, EBV, AB-EBV und FDV) und die anerkannten Regeln der Technik (insbesondere RTE, SN-, EN-Normen, UIC-Richtlinien).
Prüfumfang, Prüfmethoden und Prüfphasen sind grundsätzlich unter Berücksichtigung der Sicherheitsmerkmale und der Komplexität des Prüfgegenstandes sowie der im Fachbereich allgemein anerkannten Sorgfaltsregeln festzulegen.
Der Umfang der Prüfung ist im Auftrag festzuhalten (siehe Kap. 8)
Die nachstehenden Informationen dienen als Orientierungshilfe. Sie enthalten keine abschliessende oder vollständige Auflistung der zu erbringenden Prüfleistungen.
Unabhängig vom Fachbereich sind zu prüfen:
− Die Konformität mit den geltenden Regeln (Einhaltung der hoheitlichen Vorschriften und
der Normen, Richtlinien und spezifischen Vorgaben).
− Das Projektkonzept (Beurteilung bezüglich Regeln der Technik, konstruktive Ausbildung,
Wahl der Werkstoffe und Zweckmässigkeit des Konzeptes unter Beachtung der Sicherheitsrelevanz).
Fachbereichsspezifische Anweisungen siehe nachfolgende Kapitel zu diesem Thema.
2. Fachbereich Sicherheitstechnik
2.1 Gegenstände einer unabhängigen Prüfung
Tabelle 2: Gegenstände einer unabhängigen Prüfung im Fachbereich Sicherheitstechnik
Streckentyp: Nicht-IOP Teil-IOP Voll-IOP
Beschreibung
1. BUe nach EBV 37 x x x 2. Sicherungsanlagen nach EBV 38 & 39 x x x 2.1. Interop-Komponenten in Sicherungsanlagen x x x nach TSI CCS Kap. 5 3. Telematikanwendungen nach EBV 38 3.1. Interop-Komponenten in Telematikanwen- x x x dungen nach TSI CCS Kap. 5 4. Personenwarnsysteme im Gleisbereich nach x x x EBV 41 5. Zugkontrolleinrichtungen nach EBV 40 5.1. Heissläuferortungsanlagen (Zugkontrollein- x x x richtungen) nach TSI CCS Kap. 4.2.10 6. Sichere Integration von Gegenständen nach x x x Nr. 1 - 5 Arbeitsentwurf RL Unabhängige Prüfstellen (Stand_ 1. Nov. 2012).doc 13/27