Entwurf RL Unabhängige Prüfstellen

Vernehmlassung 2012/86: Umsetzung der EU-Richtlinien über Interoperabilität und Sicherheit · 27 Seiten

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BAV Infrastruktur und Sicherheit V 0.5 Richtlinie Unabhängige Prüfstellen Eisenbahnen 1. Nov 2012 Referenz/Aktenzeichen: 021.30/2012-09-17/529

.3 Beantragte Arbeitsgebiete: Abgrenzung im Raster gem. Kap. B 1, hinreichend detailliert .4 Nachweis der Fachkompetenz gem. Kap. 6.2, anhand Curriculum Vitae mit Angabe von

Ausbildung (Diplome), Praxiserfahrung (Referenzprojekte, Arbeitszeugnisse), methodischen Kenntnissen.

.5 Bestätigung der Kenntnis und Verfügbarkeit der relevanten Vorschriften und Regelwerke

gem. Kap. 6.3

.6 Grundlagen für die spätere projektspezifische Prüfung der Unabhängigkeit gem. Kap.

6.4: Angaben zur Firma wie Eigentümerschaft, Handelsregistereintrag, etc. und zu andern Tätigkeiten in der Branche.

.7 Willenserklärung, die übernommenen Prüfungen mit grösster, der Sicherheit verpflichte-

ter Gewissenhaftigkeit auszuführen und dem BAV Meldung zu erstatten, wenn es in dieser Arbeit zu Unstimmigkeiten mit dem Auftraggeber oder dem Projektverfasser kommen sollte

.8 Datum und Unterschrift

.9 Angaben zur Haftpflichtversicherung (Vertragsdauer, Versicherungsdeckung)

Bei Gesuchen von juristischen Personen müssen die Angaben Nr. 2 bis 8 nach den in der Anerkennung einzuschliessenden natürlichen Personen gegliedert sein.

7.2.1.2 Einreich-Adresse

Gesuche sind an folgende Adresse zu richten:

Bundesamt für Verkehr

Sektion Zulassungen und Regelwerke

CH-3003 Bern

Telefonische Auskünfte: +41 (0)31 323 04 57

Gesuche oder Anfragen können auch per E-Mail an folgende Adressen gerichtet werden:

[email protected]

7.2.2 Prüfungen des BAV

Das BAV prüft das eingereichte Dossier mit Stichproben auf Plausibilität und vergewissert sich durch Bewertung der Referenzprojekte sowie ggfs. durch Nachfragen beim Gesuchsteller, bei den angegebenen Referenzen und bei weiteren zweckdienlichen Quellen über die Eignung im Sinn von Kap. 6.3.2 und 6.3.3 für die beantragten Einsatzgebiete.

7.2.3 Verfügung der Anerkennung

enthält:

Inhaber der Anerkennung

Anerkannte Tätigkeit(en) und Arbeitsgebiet(e)

Gültigkeitsdauer der Anerkennung

Gebühren nach GebV BAV

Rechtsmittel

7.2.4 Liste der erteilten Anerkennungen

Das BAV veröffentlicht die erteilten Anerkennungen in tabellarischer Form periodisch auf seiner Internetseite.

7.2.5 Widerruf

Führt die Arbeitsweise einer durch das BAV anerkannten UP in Verfahren gem. Kap. 2 wiederholt zu Beanstandungen oder werden andere Gründe bekannt, welche die Erfüllung der Voraussetzungen für die Anerkennung in Frage stellen, widerruft das BAV die Anerkennung.

Der Widerruf erfolgt begründet mit einer anfechtbaren Verfügung.

Arbeitsentwurf RL Unabhängige Prüfstellen (Stand_ 1. Nov. 2012).doc 8/27