Entwurf RL Unabhängige Prüfstellen
Vernehmlassung 2012/86: Umsetzung der EU-Richtlinien über Interoperabilität und Sicherheit · 27 Seiten
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BAV Infrastruktur und Sicherheit V 0.5 Richtlinie Unabhängige Prüfstellen Eisenbahnen 1. Nov 2012 Referenz/Aktenzeichen: 021.30/2012-09-17/529
Hinweis: Aspekte aus TSI SRT (Tunnelsicherheit) und TSI PRM (Personen mit reduzierter Mobilität) sind fachbereichsübergreifend noch zu bereinigen.
3.2 Fachbereichsspezifische Prüfanweisungen für Sachverständige
Die nachstehenden Informationen dienen als Orientierungshilfe. Sie enthalten keine abschliessende oder vollständige Auflistung der zu erbringenden Prüfleistungen.
3.2.1 Ingenieurbauwerke allgemein / Tragkonstruktionen
- Nutzungsvereinbarung: Bewertung der Vollständigkeit, Schutzziele und Sonderrisiken.
- Projektbasis: Bewertung von Vollständigkeit, Nutzungszustände, Gefährungsbilder, Ein-
wirkungen; Übereinstimmung der Anforderungen an Tragsicherheit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit mit den Nutzungszielen; Berücksichtigung von Bauzuständen; Zweckmässigkeit des Tragwerkkonzepts; Übereinstimmung mit Vorschriften und Normen.
- Geologische und hydrogelologischen Untersuchungen: Angemessenheit, Berücksichti-
gung der relevanten Erkenntisse im Projekt; Nachvollziehbarkeit der Empfehlungen.
- Tragwerksanalyse / Bemessung: Vollständigkeit der Einwirkungen; Zweckmässigkeit des
Tragwerkmodells (Übereinstimmung der konstruktiven Ausbildung mit Modell); Überprüfung der in Bezug auf Tragsicherheit und Gebrauchstaugliochkeit relevanten Eigenschaften des Tragwerks (i.d.R. mit unabhängigen Vergleichsberechnungen).
- Übereinstimmung der Bauwerkspläne mit den wesentlichen Berechnungs- und Bemes-
sungsergebnissen (z.B. wesentliche Bauteilabmessungen, Hauptelemente von Bewehrungen, Vorspannungen und Verankerungen; Verbindungen und Anschlüsse von Stahlbauten).
- Die Kontroll-, Überwachungs- und Unterhaltspläne (Beurteilung der Zweckmässigkeit und
Angemessenheit); Insbesonder die während der weiteren Projektbearbeitung und Bauausführung vorgesehenen besonderen Nachweise und Baukontrollen sowie die in der Nutzungsphase vorgesehenen periodischen Kontrollen.
- Konstruktive Ausbildung des Tragwerks.
- Korrosionsschutz von Tragwerkselemente die nach Bauvollendung nicht- oder nur be-
schränkt zugänglich sind.
- Schutzmassnahmen gegen elektrischen Einflüsse (z.B. Schutzmassnahmen gegen
Streustrom).
3.2.2 Trassierungselemente
noch zu ergänzen
3.2.3 Lichtraumprofil
noch zu ergänzen
3.2.4 Fahrbahn
noch zu ergänzen
3.2.5 Eisenbahntunnel
- Sicherheits- und Rettungskonzept; Bewertung der Sicherheitsziele für Personen und Inf-
rastruktur, Bewertung von Gefährdungsanalysen, Ereignisszenarien, Risiken und
Schutzmassnahmen.
- Geologische und hydrogelologischen Untersuchungen: Angemessenheit, Berücksichti-
gung der relevanten Erkenntisse im Projekt. Nachvollziehbarkeit der Empfehlungen.
- Bauverfahren / Ausführungskonzept: Zweckmässigkeit, Sicherheit.
Arbeitsentwurf RL Unabhängige Prüfstellen (Stand_ 1. Nov. 2012).doc 17/27