Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/128: Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (Umsetzung der Motion WAK-N 13.3362) · 35 Seiten

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Der Kanton ZH begrüsst diese Erweiterung. Damit werde die Gleichbehandlung aller Sozialversicherungsträger gewährleistet und die Zusammenarbeit erleichtert.

Art. 21 Abs. 2 Ziff. 21 Bst. c

Die Kantone lehnen den Vorschlag des Bundesrates überwiegend ab. So sprechen sich

AG, AR, BL, BS, GE, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI und VS sowie die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) und die Conférence Latine des Directeurs Cantonaux des Finances klar dagegen aus, im Wesentlichen aus folgenden Gründen: Mit der geplanten Aufhebung der Steuerausnahme für Parkplätze im Gemeingebrauch werde zwar eine Vereinfachung angestrebt. Für die Gemeinwesen stehe diese jedoch in keinem Verhältnis zum daraus folgenden administrativen, technischen und finanziellen Mehraufwand. Durch die neue Mehrwertsteuerpflicht würden die finanziellen Entlastungen aus der vorgesehenen Erweiterung der Ausnahmen für Gemeinwesen (Art. 3 Bst. g, Art. 12 Abs. 3 und Art. 21 Abs. 2 Ziff. 28 und 28bis E-MWSTG) beinahe wieder zunichte gemacht. Zahlreiche Dienststellen von (kleineren) Gemeinwesen würden neu steuerpflichtig. Gemeinwesen, welche die Mehrwertsteuer überwälzen wollten, müssten bei der Einführung der Mehrwertsteuerpflicht und bei Anpassungen des Steuersatzes ihre Gebührenordnungen revidieren. Dies sei politisch jedoch ergebnisoffen und könne auch Interventionen des Preisüberwachers auslösen. Beides könne die (volle) Überwälzbarkeit der Mehrwertsteuer verunmöglichen. Hinzu komme der personelle und finanzielle Aufwand der Gemeinwesen für das erstmalige und - bei Veränderungen der Mehrwertsteuersätze - wiederholte Umrüsten der Parkuhren. Schliesslich sei die Aufhebung der Steuerausnahme nicht Gegenstand der Motion 13.3362 und damit liege gar kein entsprechender Auftrag des Parlaments vor. Die FDK betont, die bisherige Regelung habe sich trotz gewissen anfänglichen Abgrenzungsschwierigkeiten bewährt.

Demgegenüber unterstützen die Kantone AI, BE, UR und ZG die Aufhebung der Steuerausnahme für Parkplätze im Gemeingebrauch. Nach Ansicht des Kantons ZG überwiegen die Vorteile aus der Vereinfachung der Anwendung des Mehrwertsteuergesetzes die Nachteile des politischen, administrativ-technischen und auch finanziellen Mehraufwands bei der Umsetzung.

Die Verbände und übrigen Betroffenen beurteilen die geplante Aufhebung der Steuerausnahme für Parkplätze im Gemeingebrauch kontrovers. Der Schweizerische Städteverband und der Schweizerische Gemeindeverband lehnen die Streichung der Ausnahme ab. Die angestrebte Vereinfachung bringe den Nicht-Gemeinwesen keinerlei Vorteile, für die Gemeinwesen aber massive Nachteile. Sie werfen zudem die Frage auf, ob es sich bei diesen Gebühren nicht um Mittelflüsse aus hoheitlicher Tätigkeit handle, die gestützt auf Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe l MWSTG gar nicht in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer fallen würden. Auch Treuhand-Suisse, die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB), das Konsultativgremium, Municipalité Lausanne, der Verband des Strassenverkehrs (Strasseschweiz) und der Touring Club Schweiz (TCS) lehnen die vorgesehene Aufhebung ab. Der Vorschlag stehe in Widerspruch zur allgemeinen Stossrichtung dieser Vorlage, die Gemeinwesen zu entlasten.

Das Centre Patronal (CP), Coop Genossenschaft (Coop), die Interessengemeinschaft Detailhandel Schweiz (IG DHS), der Schweizerische Gewerbeverband (SGV), der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) und der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) begrüssen demgegenüber den Vorschlag des Bundesrates.

Die Parteien BDP, CVP, FDP, SP und SVP stimmen der vom Bundesrat vorgesehenen Änderung zu.

Art. 21 Abs. 2 Ziff. 27

Die geplante Streichung dieser Bestimmung wird von den Verbänden und den übrigen Betroffenen überwiegend abgelehnt, weil sie zu Mehrbelastungen führe. Diese seien aber seit der Einführung des Artikels 33a des Mehrwertsteuergesetzes vom 2. September 1999 nicht