Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/128: Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (Umsetzung der Motion WAK-N 13.3362) · 35 Seiten

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Art. 25 Abs. 2 Bst. a Ziff. 9

Die Digicomp Academy AG beantragt, Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer 9 MWSTG dahingehend zu ändern, dass E-Books zum reduzierten Satz besteuert werden. Das Buch als potenzieller Kulturträger müsse steuerlich privilegiert behandelt werden, unabhängig davon, ob es in gedruckter oder elektronischer Form verkauft wird.

Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 Bst. e

Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) und die ewz Zürich beantragen die Aufnahme der Steuerbarkeit der aktuellen und künftigen Energie-Zertifikate ins Gesetz, die der Reduktion oder Kompensation schädlicher Umwelteinflüsse oder der Reduktion des Energieverbrauchs mittels Effizienzmassnahmen dienen (wie z.B. CO2-Zertifikate, grüne und weisse Zertifikate). In der Praxis zeige sich, dass der physikalische Strom zunehmend unabhängig von der ökologischen Qualität beschafft werde. Nur mit der Wiedereinführung der Steuerbarkeit der Zertifikate könne eine einheitliche und transparente Lösung geschaffen werden.

Art. 21 Abs. 2 Ziff. 20bis (neu)

Der Hauseigentümerverband (HEV) beantragt, im Gesetz festzuhalten, dass der Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen und Gefahr massgebend für die Klärung der Frage sei, ob eine steuerbare Immobilienlieferung vorliege. Die Treuhand-Kammer schlägt vor, dass die Abgrenzung Kaufvertrag - Werkvertrag im MWSTG klar festgehalten werde.

Vorschläge zum Thema Subventionen

Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK), die Conférence Latine des Directeurs Cantonaux des Finances, die Kantone GR, NE, OW, SO, VD, VS, ZG und ZH und mittels Verweis auf die Stellungnahme der FKD auch die Kantone AG, FR, LU und SG halten fest, dass Subventionen und andere öffentlich-rechtliche Beiträge im Allgemeinen nicht als Gegenleistung im Sinn des MWSTG betrachtet werden dürften, selbst wenn sie aufgrund eines Leistungsauftrages oder einer Programmvereinbarung ausgerichtet werden.

Die Conférence Latine des Directeurs Cantonaux des Finances sowie die Kantone FR, JU, NE, VD und VS schlagen eine Ergänzung der Liste der Begriffsdefinitionen in Artikel 3 MWSTG vor: Zusätzlich soll eine Definition von Subventionen aufgenommen werden und zwar im Sinne des Artikels 3 des Bundesgesetzes vom 5. Oktober 1990 über Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz)5.

Art. 18 Abs. 2 Bst. a

Die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS), die Rektorenkonferenz der Fachhochschulen der Schweiz (KFH), die Schweizerische Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Pädagogischen Hochschulen (COHEP) und Swissuniversities regen eine Ergänzung dieser Bestimmung in dem Sinne an, dass bei entsprechenden Rechtsgeschäften unabhängig ihrer Bezeichnung kein Leistungsverhältnis vermutet werde.

Vorschläge zum Thema Gemeinwesen

Der Schweizerische Städteverband schlägt vor, zu prüfen, ob die Kantinen von Städten und Gemeinden, die ihre Leistungen oft sozial benachteiligten Menschen anbieten, generell - teilweise oder vollständig - von der Mehrwertsteuer befreit werden könnten.

5 SR 616.1