Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/128: Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (Umsetzung der Motion WAK-N 13.3362) · 35 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 2Fedlex · Ergebnisbericht

Zusammenfassung

Die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes umfasst zahlreiche Änderungen in unterschiedlichen Bereichen der Mehrwertsteuer und erfüllt damit die Motion WAK-N 13.3362. Sie wird von den Vernehmlassenden im Grundsatz mehrheitlich befürwortet. Es sei aber zu beachten, dass die Vereinfachungen der Mehrwertsteuerreform des Jahres 2010 nicht wieder rückgängig gemacht würden.

Die Anpassung der Steuerpflicht ausländischer Unternehmen wird grundsätzlich begrüsst. Auch die Erleichterungen bei der Besteuerung der Gemeinwesen werden überwiegend befürwortet, nicht jedoch die Aufhebung der Steuerausnahme der Parkplätze im Gemeingebrauch. Ebenso werden die Steuerbarkeit von Kleinsendungen aus dem Ausland und die Harmonisierung der Steuerausnahmen im Sozialversicherungsbereich befürwortet. Deutlich befürwortet wird, dass gemeinnützige Organisationen künftig für die Steuerpflicht nicht mehr mindestens 25 Prozent ihres Aufwandes mit Entgelten decken müssen.

Die Wiedereinführung der Margenbesteuerung für Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten und die Besteuerung von Take-away zum Normalsatz, wenn keine geeigneten Massnahmen zur Abgrenzung von gastgewerblichen Leistungen getroffen wurden, werden uneinheitlich beurteilt. Die vorgeschlagene Steuerausnahme für die Gönnerbeiträge an gemeinnützige Organisationen geht einigen zu wenig weit.

Mit grosser Mehrheit abgelehnt werden die Vorschläge, wonach die Ausübung der Option der Eidgenössischen Steuerverwaltung mitgeteilt werden muss, wenn ein offenes Ausweisen der Steuer nicht möglich ist, sowie die Aufhebung der Steuerausnahme für Bekanntmachungsleistungen.

Fast einhellig abgelehnt wird von den Verbänden und übrigen Betroffenen die Verlängerung der absoluten Verjährungsfrist. Hingegen sprechen sich einige Parteien dafür aus und auch die Gerichte halten die Verlängerung der absoluten Verjährungsfrist für gerechtfertigt.