Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/128: Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (Umsetzung der Motion WAK-N 13.3362) · 35 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 4Fedlex · Ergebnisbericht

1 Ausgangslage

Am 1. Januar 2010 trat das total revidierte Mehrwertsteuergesetz1 vom 12. Juni 2009 (MWSTG) in Kraft (MWST-Reform 2010). Die in der Praxis mit diesem Gesetz gemachten Erfahrungen haben gezeigt, dass einige Regelungen einer Anpassung bedürfen. Der Bundesrat nahm diese Punkte am 30. Januar 2013 in die vom Nationalrat verlangte Vorlage2 zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer (Zwei-Satz-Modell) auf. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) trat jedoch auf diese Vorlage am 22. April 2013 nicht ein und beauftragte den Bundesrat mit der Motion 13.3362, dem Parlament Vorschläge zu einer Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes zu unterbreiten. National- und Ständerat folgten der Empfehlung des Bundesrates und stimmten der Motion am 18. Juni 2013 bzw. 23. September 2013 zu.

Das Vernehmlassungsverfahren wurde am 6. Juni 2014 mit Frist bis am 26. September 2014 eröffnet.

2 Die Vernehmlassungsvorlage

Mit der vorliegenden Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes erfüllt der Bundesrat die Motion 13.3362. Neu sollen insbesondere ausländische wie inländische Unternehmen gleichermassen steuerpflichtig werden, wenn sie weltweit mindestens 100‘000 Franken Umsatz erzielen.

Kleinsendungen aus dem Ausland an inländische Kundschaft sollen neu ab einem jährlichen Umsatz von 100‘000 Franken der Mehrwertsteuer unterliegen. Weiter soll die Margenbesteuerung für Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten wieder eingeführt werden.

Ausserdem sind Erleichterungen bei der Besteuerung von Gemeinwesen, die Aufhebung der Steuerausnahme für Bekanntmachungsleistungen und die Verlängerung der absoluten Verjährungsfrist enthalten. Ferner soll neu die Vermietung von Parkplätzen generell steuerbar sein. Des Weiteren wird die mit der Motion 13.3362 verlangte Harmonisierung der Steuerausnahmen im Sozialversicherungsbereich umgesetzt sowie eine neue Steuerausnahme für die Gönnerbeiträge an gemeinnützige Organisationen vorgelegt.

3 Vernehmlassungsteilnehmende

Zur Vernehmlassung eingeladen wurden neben den Kantonen, Parteien und den nationalen Spitzenverbänden auch betroffene Organisationen und Unternehmen. Insgesamt sind 104 Stellungnahmen eingegangen. Vier Teilnehmende haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet. Inhaltlich zur Sache geäussert haben sich somit 100 Teilnehmende.

Alle 26 Kantone haben eine Stellungnahme eingereicht, wobei der Kanton GL ausdrücklich auf inhaltliche Ausführungen verzichtet hat. Materiell zur Sache haben sich somit 25 Kantone geäussert. Der Kanton BE hat sich mit der Vorlage vollumfänglich einverstanden erklärt.

Fünf Parteien haben sich zu der Vorlage geäussert.

Von den Verbänden und übrigen Betroffenen sind 70 materielle Stellungnahmen eingetroffen.

Das Verzeichnis der 204 Vernehmlassungsadressaten befindet sich im Anhang.

1 SR 641.20

2 BBl 2013 1481