Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/29: Bundesgesetz über Verbesserungen beim Informationsaustausch zwischen Behörden im Umgang mit Waffen · 26 Seiten
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IGW
o beantragt, es seien Sammlerwaffen aus dem Waffenbegriff zu streichen, da nachweisbar keine Straftaten mit vor 1890 hergestellten Schusswaffen (Waffen gemäss Art. 2c WG) verübt worden seien. Zumindest solle eine Regelung eingeführt werden, die Waffensammlern und Museen erlaube, ihre Waffen frei zu erwerben und an Sammler und Museen weiter zu veräussern.
o beantragt betreffend Stichwaffen, das Wort „symmetrischer“ in Art. 4, Absatz 1,
Buchstabe c sei zu streichen.
B&T AG beantragt, das Waffengesetz sei dergestalt zu ändern, dass Schalldämpfer
nicht länger als Waffenzubehör im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Bst.. g qualifiziert werden, sondern neu gegen Waffenerwerbsschein erworben werden können.