Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/29: Bundesgesetz über Verbesserungen beim Informationsaustausch zwischen Behörden im Umgang mit Waffen · 26 Seiten
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- Neben Meldepflicht und deren Überprüfung werden Waffensammelaktionen in allen Kantonen vorgeschlagen, die durch den Bund organisiert werden sollen; ev. seien Waffenbesitzer zur Waffenabgabe mittels finanziellem Anreiz zu ermuntern (GSOA).
- Es wird weiter angeregt, im Rahmen des neuen Art. 42b WG auch die straffreie Nachmeldung von Schalldämpfern zuzulassen; dies, weil vielen Altbesitzern von Schalldämpfern die Pflicht zu deren Anmeldung immer noch unbekannt sei oder ihnen diese Pflicht erst nach Ablauf der Meldefrist aus der Revision des Waffengesetzes vom 12.12.2008 bekannt wurde (B&T AG).
Eine Mehrheit von 29 Vernehmlassungsteilnehmenden äussert sich in kritischem Sinne und lehnt die Nachregistrierungspflicht in der vorliegenden Form ausdrücklich ab (AR, AG, AI, BE, BL, BS, GR, OW, SH, SZ, TG, UR, VD, CVP, SVP, CdW , CP, fpv, Dynamic Shooting, GG, IGW, LEWAS, KSG NW, PRB, proTELL, SBV, SGV, SMF, SSV, Swiss Shooting). Falls an der Registrierung trotzdem festgehalten werde, sei eine dreijährige Übergangsfrist vorzusehen (TG).
Der Vorschlag erfährt insbesondere folgende Kritik:
- Es handle sich um einen erheblichen, wenn nicht gar unverhältnismässigen administrativen, personellen und finanziellen Mehraufwand (AG, AR, BE, BL, BS, GR, LU, OW, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, SVP, CP, fPv, Club der Waffensammler, Dynamic Shooting, GG, LEWAS, KSG NW, PRB, proTELL, SBV, SGV, SSV, Swiss Shooting).
- Es sei generell unmöglich, alle Waffen in allen Haushalten zu erfassen. Waffenbesitzer mit Feuerwaffen deliktischer Herkunft würden ihre Feuerwaffen naturgemäss nicht melden, daran ändere auch die Androhung einer Busse nichts. Es sei davon auszugehen, dass nur besonderes gesetzestreue Bürgerinnen und Bürger dieser Pflicht nachkommen und ihre Waffen anmelden würden. Es könne aber auch Personen geben, die keine Meldung erstatten, weil sie von der Gesetzesänderung nichts mitbekommen haben oder irrtümlicherweise davon ausgehen, dass sie ihrer Pflicht bereits nachgekommen sind (unter Nichtbeachtung, dass damals gemachte Ausnahmen neu nicht mehr gelten oder dass eine fehlerhafte Registrierung erfolgt ist) (BE, BL, OW, SH, UR, VD, CVP, SVP, Club der Waffensammler, Dynamic Shooting, GG, IGW, LEWAS, PRB, proTELL, SBV, SMF, Swiss Shooting).
- Die über 200‘000 Sturmgewehre und Pistolen von Angehörigen der Armee, welche zu Hause aufbewahrt würden, würden von dieser Nachregistrierung nicht erfasst (BE). Um ein nützliches Instrument zu haben, müssten kantonale Behörden auch Zugriff auf vom Militär abgegebene Waffen an Angehörige der Armee haben, was vorliegend nicht vorgesehen sei (GE).
- Die polizeiliche Abfrage im Register würde nur ein unsicheres Ergebnis hervorbringen und biete keine zusätzliche Sicherheit und zuverlässige Angaben für Polizeieinsätze (AR, BE, BL, GR, OW, SH, SZ, UR, VD, SVP, SBV, SGV, Club der Waffensammler, Dynamic Shooting, GG, LEWAS, KSG NW, PRB, proTELL, SSV, Swiss Shooting).
- In allen bisherigen Volksabstimmungen, letztmals im Februar 2011, sei die komplette Registrierung aller Feuerwaffen deutlich abgelehnt worden; die neue Vorlage sei undemokratisch und eine Missachtung eines deutlichen Volksentscheides (AI, SZ, VD,