Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/29: Bundesgesetz über Verbesserungen beim Informationsaustausch zwischen Behörden im Umgang mit Waffen · 26 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 7Fedlex · Ergebnisbericht

Feuerwaffen in der vorgeschlagenen Form kritisch bis ablehnend gegenüber (AI, AR, BE, BL, GR, OW, SH, SZ, TG, UR, VD, CVP, CP, fPv, CdW, Dynamic Shooting, IGW, LEWAS, PRB, proTELL, SBV, SGV, Swiss Shooting). Auch die eingegangenen 34 Bürgerstellungnahmen beziehen sich im Wesentlichen auf den vorgeschlagenen Art. 42b WG und eine Nachregistrierung wird grossmehrheitlich abgelehnt. Die Gründe der Ablehnung werden unter „Kapitel III. Stellungnahmen zu einzelnen Bestimmungen“ gesamthaft aufgeführt. Teilnehmer, die sich ablehnend zur Nachregistrierung von Waffen gemäss Art. 42b WG äussern, tun dies auch bezüglich der Bussenerhebung, mit dem Argument, diese Sanktionierung schaffe keine Garantie für eine konsequente Nachregistrierung von Feuerwaffen durch deren Besitzerinnen und Besitzer. Verschiedene Kritiker dieser Bestimmung schlagen hingegen die Abschaffung der Kategorie der „meldepflichtigen Waffen“ vor (BE, GE, JU, NE, VD, SSV). Den Vorteil sehen sie darin, dass damit die kantonalen Waffenbüros vorgängig eine umfassende Prüfung durchführen könnten, ob eine bestimmte Person die Voraussetzungen zum Erwerb einer Waffe erfüllt. Damit könnte auf das umständliche Verfahren zur Beschlagnahme von Waffen im Nachgang zur Meldung verzichtet werden, wenn die Voraussetzungen zum Besitz von Waffen nicht gegeben sind. Zudem könnten die kantonalen Waffenbüros für die Erteilung der Bewilligung Gebühren erheben, wozu sie aktuell nicht berechtigt sind.

Verschiedenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern erscheint die Nachmeldefrist von einem Jahr im Falle einer Nachregistrierung als zu kurz (SG, NE, TI, TG, ZG, KKJPD, SSV). Konkret gefordert werden 2 Jahre (NE) oder 3 Jahre Übergangsfrist (TI, TG [eventualiter], ZG, KKJPD), damit für die Kantone genügend Zeit für die Registrierungen bleibe.

Die Anpassungen im Strafgesetzbuch, wonach im Interesse einer sicheren, einfachen und schnellen Datenübermittlung die Versichertennummer in VOSTRA implementiert werden soll, wird mehrheitlich begrüsst (BE, FR, GE, LU, NE, NW, OW, SO, SZ, UR, VD, ZH, FDP, VSPB, GSOA). Demgegenüber äussern sich einige Teilnehmende ausdrücklich kritisch (AR, VD, SSV) bis ablehnend (AG, BS, SP, Grüne, ÖDSB) bezüglich der systematischen Nutzung der AHV-Versichertennummer. Es werde eine neue, bisher explizit nicht vorgesehene Verknüpfung von Personendaten geschaffen, was datenschutzrechtlich kritisch zu betrachten sei und ein Missbrauchspotential berge. Hingewiesen wird auf den Lösungsvorschlag des Eidgenössischen Datenschützers, wonach eine sektorielle Identifikationsnummer zu schaffen sei (GPS). Auch kritische Stimmen unter den Befürwortern erachten Vorkehren zur Sicherstellung des Datenschutzes als besonders wichtig (LU, FR, VSPB, FDP).

Die Anpassung der Strafprozessordnung, die die Einführung einer Meldepflicht der Staatsanwaltschaft oder des Gerichtes an die Armee vorsieht, wird ebenfalls mehrheitlich befürwortet (AR, BE, FR, GE, LU, NW, OW, SG, SZ, UR, ZG, ZH, CVP, SP, CP/fPv, GSOA, SSV). Zwei Vernehmlassungsteilnehmer äussern sich zu dieser Bestimmung kritisch (BL) bis ablehnend (AG). Argumentiert wird hierbei insbesondere mit dem unverhältnismässigen Mehraufwand für die Strafverfolgungsbehörden, der sich durch diese Meldepflicht ergebe (AG).

Bei den Änderungen im Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme und im Waffengesetz (betreffend Inhalte der Waffenplattform ARMADA) kritisieren mehrere Teilnehmende (BE, BL, LU, NE, OW, SZ, UR, VD), die Angaben in ARMADA „Datenbank über die Abgabe und den Entzug von Waffen der Armee“ seien inhaltlich verbesserungsbedürftig. Das Informationssystem integrierte Ressourcenbewirtschaftung und das Informationssystem Verein- und Verbandsadministration werden von der SP als Ganzes, von anderen Teilnehmenden gewisse Datenbearbeitungen daraus kritisiert.

Die Vernetzung der kantonalen Waffenregister und die Möglichkeit einer raschen, einfachen und umfassenden Abfrage wird mehrfach ausdrücklich begrüsst (AR, OW, ZH, SP, CVP, CP, KKPKS). Ablehnend äussert sich die SVP zur Verlinkung der kantonalen Waffenregister. Das